Sicherheitshinweise
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Verwenden Sie das Gerät ausschließlich für die Einsatzfälle, welche die
Hirschmann-Produktinformationen einschließlich dieses Handbuches
beschreiben. Betreiben Sie das Gerät ausschließlich innerhalb der tech-
nischen Spezifikationen.
Versorgungsspannung
Die Versorgungsspannung ist galvanisch vom Gehäuse getrennt.
Schließen Sie ausschließlich eine dem Typschild Ihres Gerätes
entsprechende Versorgungsspannung an.
Gilt ausschließlich für folgende Gerätevarianten:
MACH104-16TX-PoEP-E...
MACH104-16TX-PoEP+2X-E...
Installieren Sie in der Zuleitung für den Spannungseingang eine
Eingangssicherung mit einer Nenngröße von höchstens 10 A –
Charakteristik B.
Verwenden Sie für die Stromleiter am Spannungseingang einen
Leitungsquerschnitt von mindestens 1 mm
Schließen Sie an die Versorgungsspannung ausschließlich SELV-
Stromkreise mit den Spannungsbeschränkungen gemäß IEC/EN
60950-1 an.
Stellen Sie sicher, dass die angeschlossene Versorgungsspannung
die geforderten Eigenschaften nach IEEE 802.3af oder IEEE 802.3at
erfüllt.
Nehmen Sie ausschließlich unbeschädigte Teile in Betrieb.
Das Gerät beinhaltet keine Servicebauteile. Interne Sicherungen
lösen ausschließlich bei Gerätedefekt aus. Bei Funktionsstörungen
oder Beschädigungen schalten Sie die Versorgungsspannung ab und
senden das Gerät zur Überprüfung ins Werk.
Schalten Sie ein Gerät nur ein, wenn das Gehäuse verschlossen ist.
Verwenden Sie ausschließlich Anschlussleitungen, die für den vorge-
sehenen Temperaturbereich zugelassen sind.
Relevant für Nordamerika:
Nur Kupferdraht/Leiter der Klasse 1, 60/75°C oder 75°C verwenden.
Sorgen Sie für eine leicht zugängliche Trennvorrichtung, um das
MACH104-PoEP-Gerät von der Netzspannung zu trennen.
Falls Sie das Gerät
- mit Hilfe des Steckers zur Steckdose
- mit Hilfe eines Ein-/Aus-Schalters
von der Netzspannung trennen, muss dieser leicht zugänglich sein.
Gilt ausschließlich für folgende Gerätevarianten:
MACH104-16TX-PoEP-R...
MACH104-16TX-PoEP+2X-R...
Installation MACH104-PoEP
Release 06 11/2013
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