Abgasführung mit Sammelleitung
Einbau in vorhandenen
Schornstein/Schacht
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35. Kaskadenbetrieb: Ausführung
Abgassammelleitung / Hinweise
Die maximale waagerechte Länge der Abgassammelleitung beträgt max. 1,5 m zwi-
schen den Geräten und 1,5 m hinter dem letzten Gerät. Es dürfen maximal zwei
87°-Umlenkungen zusätzlich zu den Geräteanschlussstücken eingebaut werden.
Rohrlängenberechnung:
Die errechnete Länge der Abgasleitung setzt sich zusammen aus der geraden Rohr-
länge und der Länge der Rohrbögen.
T-Stück 87° mit Revisionsöffnung
Mindestquerschnitt des Schachts: Bei rundem Schacht muss der lichte Abstand der
Abgasleitung zur Schachtwandung mindestens 3 cm und bei eckigem Schacht min-
destens 2 cm betragen.
Die Abgasleitungen müssen in Schächte und Kanäle so eingebaut werden, dass die
Prüfung und ggf. Reinigung des belüfteten Querschnittes möglich ist. Reinigungsöff-
nungen in Schächten mit Schornsteinreinigungsverschlüssen, für die ein Prüfzeichen
zugeteilt ist, sind zu verschließen.
Der Abstand der Reinigungs- und Prüföffnung im Schacht/Kanal zur Vorderkante der
Abgasleitung darf den zweifachen Durchmesser der Abgasleitung, maximal jedoch 35
cm betragen, sofern eine Reinigung und Überprüfung nicht von der Mündung aus
erfolgt.
Abgasleitungen in Schächten sind an der Mündung so auszubilden, dass in den Raum
zwischen Abgasleitung und Schacht kein Niederschlag eindringen und die Hinterlüf-
tung einwandfrei abströmen kann.
Abnehmbare Abdeckungen müssen ohne Werkzeug abnehmbar und gegen Herabfal-
len gesichert sein.
Befestigungsbänder und Abstandhalter müssen so beschaffen sein, dass die Prüfung
und ggf. Reinigung des freien Schachtquerschnittes möglich ist.
Reinigungs- und Prüföffnungen sind in ausreichender Zahl vorzusehen.
Bauteil
87°-Bogen
45°-Bogen
gerades Rohr
einzurechnende Länge
2,5 m
1,5 m
3,0 m
entsprechend der Länge
3063702_201510