Luft-/Abgasführung
Kaskadenansteuerung mit getrennter konzentrischer Luft-/Abgasführung senkrecht Art C33x
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33. Kaskadenbetrieb:
Ausführung Abgassystem
Ölbrennwertkessel mit getrennter konzentrischer Luft-/Abgasführung DN 80/125 bzw.
DN 110/160 über Dach, Art C33 x dürfen nur im Dachgeschoss oder in Räumen, bei
denen die Decke zugleich das Dach bildet oder sich über der Decke lediglich die Dach-
konstruktion befindet, installiert werden.
Werden durch die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
im Gebäude Geschosse überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb des Auf-
stellraumes in einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90
Minuten und bei Wohngebäuden geringer Höhe von mindestens 30 Minuten geführt
werden.
Um bei mehreren nebeneinander angeordneten Abgasmündungen ein Rücksau-
gen von Abgas durch benachbarte Dachdurchführungen zu verhindern, sind
die Mündungen in etwa gleicher Höhe und mit einem Abstand von mindestens
600 mm anzuordnen.
Die maximal zulässige gestreckte Länge darf bei konzentrischer Luft-/Abgasführung
mit Nennweite DN 80/125 24 m nicht überschreiten. Die errechnete Länge der Luft-/
Abgasführung setzt sich zusammen aus der geraden Rohrlänge und der Länge der
Rohrbögen. Ein 87° Bogen wird dabei als 2,5 m und ein 45° Bogen als 1,5 m einge-
rechnet. (Siehe auch Kapitel „ Planungshinweise")
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