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Äußerliche Reinigung; Instandhaltung; Sicherheitsmaßnahmen; Intervalle - Melitta Cafina XT4 Betriebsanleitung

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Äußerliche Reinigung
Hinweis
Verwenden Sie keine scheuernden Reinigungs-
mittel oder scharfen Gegenstände.
• Reinigen Sie die Teile ausschließlich mit
einem sauberen und feuchten Tuch�
1� Wischen Sie die Kunststoffteile, lackierten Flächen
und Oberflächen feucht ab.
2
1
2� Nehmen Sie das Tropfgitter (3) heraus.
VORSICHT
Verbrühungsgefahr!
Das Wasser in der Tropfschale kann noch heiß sein.
8
• Wasser abkühlen lassen.
3� Wischen Sie die Tropfschale (1) gründlich aus.
4� Reinigen Sie den Getränkeauslauf (2) auf der
Unterseite mit einer handelsüblichen Bürste.
9
9 Die äußerliche Reinigung ist abgeschlossen.

Instandhaltung

Abb� 34: Außenreinigung
28
9
Instandhaltung
Wenden Sie sich bei Fragen hinsichtlich Service, Instand-
haltung oder Entsorgung an Ihren zuständigen Händler.
Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur
vom Melitta-Kundendienst oder durch vom Hersteller
dafür autorisierte Fachleute vorgenommen werden.
9�1
Sicherheitsmaßnahmen
WARNUNG
Fehlfunktionen!
Bei sichtbaren Schäden oder erkennbaren Fehlfunkti-
onen können wichtige Sicherheitsfunktionen gestört
sein�
Erkennbare Fehlfunktionen sind austretendes Wasser,
Geruchs- und Hitzeentwicklung sowie Fehlermeldungen
am Display� Bei einer Fehlfunktion:
• Den Netzstecker ziehen.
• Den Wasserzulauf abdrehen.
• Die Maschine durch den Kundendienst überprüfen
und instand setzen lassen.
9�2

Intervalle

Nach jeweils 30.000 Tassen oder zwölf Betriebsmonaten
3
(je nachdem, was eher eintritt) muss eine Wartung der
Maschine und aller Anbaugeräte durch den Kunden-
dienst erfolgen (kostenpflichtig).
• Sorgen Sie dafür, dass ein solcher Termin rechtzeitig
vereinbart wird, um unnötigen Verschleiß zu
vermeiden.
• Halten
angegebenen Intervalle für den Filterwechsel ein.
• Erneuern Sie die Wasserfilter spätestens alle
zwölf Monate, um Verkeimung und Wasserbelastung
vorzubeugen.
Auf Wunsch bietet der Hersteller einen umfassenden
Wartungsvertrag an, der auch die Einhaltung sämt-
licher Überprüfungs- und Instandsetzungsintervalle
gewährleistet.
Die für gewerbliche Betreiber gesetzlich vorgeschriebene
Überprüfung der Anlage, alle vier Jahre durch eine auto-
risierte Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand,
muss durchgeführt und dokumentiert werden.
Dies kann vom Kundendienst vorgenommen und
bescheinigt werden (vor der ersten Inbetriebnahme ist
keine weitere Prüfung erforderlich).
Sie
die
in
den
Herstellerunterlagen
28428 • 20150501

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