Invacare® G50
Situationen die Gebrauchsfähigkeit des Elektrofahrzeugs
einschränken können.
In bestimmten Situationen sollten Sie das Elektrofahrzeug
sofort stehenlassen. In anderen Situationen ist eine
Weiterfahrt bis zu Ihrem Händler zulässig.
Lassen Sie das Elektrofahrzeug sofort stehen, wenn seine
Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt ist durch z. B.:
•
Versagen der Bremsen
Kontaktieren Sie umgehend einen autorisierten
Invacare-Händler, wenn die Gebrauchsfähigkeit des
Elektrofahrzeugs eingeschränkt ist durch z. B.:
•
Ausfall oder Defekt der Lichtanlage (falls vorhanden)
•
abgefallene Reflektoren
•
abgefahrenes Profil oder zu geringen Reifendruck
•
Beschädigung der Armlehnen (z. B. aufgerissene
Armlehnenpolster)
•
Beschädigung der Beinstützen (z. B. fehlende oder
gerissene Fersenbänder)
•
Beschädigung des Haltegurts
•
Beschädigung des Joysticks (Joystick kann nicht mehr in
Neutralstellung gebracht werden)
•
beschädigte, geknickte, gequetschte oder aus der
Fixierung gelöste Kabel
•
Ausbrechen des Elektrofahrzeugs beim Bremsen
•
Ziehen des Elektrofahrzeugs zu einer Seite während der
Fahrt
•
anormale Geräuschentwicklung oder Auftreten
ungewöhnlicher Geräusche
Oder wenn Sie ganz allgemein das Gefühl haben, dass etwas
am Fahrzeug nicht in Ordnung ist.
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1.8 Garantie
Die Garantiebedingungen sind Bestandteil der
jeweils gültigen, länderspezifischen allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.9 Lebensdauer
Unser Unternehmen geht bei diesem Produkt von einer
Produktlebensdauer von fünf Jahren aus, soweit das Produkt
innerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eingesetzt
wird und sämtliche Wartungs- und Servicevorgaben
eingehalten werden. Diese Lebensdauer kann sogar
überschritten werden, wenn das Produkt sorgfältig
behandelt, gewartet, gepflegt und genutzt wird und sich
nach der Weiterentwicklung der Wissenschaft und Technik
nicht technische Grenzen ergeben. Die Lebensdauer
kann sich durch extremen Gebrauch und unsachgemäße
Nutzung allerdings auch erheblich verkürzen. Die Festlegung
der Lebensdauer durch unser Unternehmen stellt keine
zusätzliche Garantie dar.
1.10 Beschränkung der Haftung
Invacare übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund
von:
•
Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung
•
falscher Verwendung
•
normalem Verschleiß
•
falscher Montage oder Einrichtung durch den Käufer
oder einen Dritten
•
technischen Änderungen
•
unbefugten Änderungen bzw. Einsatz nicht geeigneter
Ersatzteile
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