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Ungeeigneter Aufstellort oder ungeeignete Betriebsumgebung
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Wartung durch Personen, die nicht Lexmark oder einem von Lexmark autorisierten Serviceunternehmen
angehören
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Betrieb eines Produkts über die Grenzen der Betriebsfähigkeit hinaus
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Verwendung von Druckmedien, die nicht den Spezifikationen von Lexmark entsprechen
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Änderung, Instandsetzung, Reparatur, Auffüllung oder Umarbeitung von Produkten durch Drittanbieter oder unter
Verwendung von Drittanbieterverbrauchsmaterial oder -teilen
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Produkte, Verbrauchsmaterial, Teile, Materialien (z. B. Toner und Druckfarben), Software oder Schnittstellen, die
nicht von Lexmark stammen
IM VON GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN RAHMEN ÜBERNEHMEN LEXMARK, SEINE LIEFERANTEN ODER
WEITERVERKÄUFER IN BEZUG AUF DIESES PRODUKT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND
KEINE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN IRGENDWELCHER ART. AUSGESCHLOSSEN
WERDEN INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER ZUFRIEDEN STELLENDEN
QUALITÄT. SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE GEMÄSS GELTENDEM RECHT UNTER UMSTÄNDEN NICHT
AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN, GELTEN LEDIGLICH WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST. NACH
ABLAUF DIESER FRIST HABEN SOWOHL AUSDRÜCKLICHE ALS AUCH STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNGEN KEINERLEI GÜLTIGKEIT MEHR. SÄMTLICHE INFORMATIONEN, SPEZIFIKATIONEN,
PREISE UND DIENSTLEISTUNGEN KÖNNEN JEDERZEIT UND OHNE VORANKÜNDIGUNG GEÄNDERT WERDEN.
Haftungsbeschränkung
Die einzige Abhilfemaßnahme, die Ihnen im Rahmen dieser eingeschränkten Gewährleistung zur Verfügung steht, wird in
diesem Dokument erläutert. Bei einer Beanstandung in Bezug auf eine Leistungserbringung oder Nichterfüllung durch
Lexmark oder einen Weiterverkäufer für dieses Produkt im Rahmen dieser eingeschränkten Gewährleistung können Sie
tatsächlich entstandene Schäden bis zu der im folgenden Absatz angeführten Höhe geltend machen.
Die Haftung von Lexmark für tatsächlich entstandene Schäden, die auf beliebige Gründe zurückzuführen sind, ist auf den
Betrag beschränkt, den Sie für das Produkt bezahlt haben, durch das die Schäden verursacht wurden. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadenersatzforderungen Ihrerseits für körperliche Verletzungen bzw. Schäden an
Immobilien oder Sachvermögen, für die Lexmark gesetzlich haftet. LEXMARK HAFTET IN KEINEM FALL FÜR
ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINSPARUNGEN, INDIREKT ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN BZW. FOLGESCHÄDEN. Dies gilt selbst dann, wenn Sie Lexmark oder einem
Weiterverkäufer die Möglichkeit solcher Schäden mitteilen. Lexmark haftet für keinerlei Forderungen, die auf Forderungen
Dritter basieren.
Diese Beschränkung der Abhilfemaßnahmen gilt auch für Schadenersatzforderungen gegenüber Lieferanten und
Weiterverkäufern von Lexmark. Die für Lexmark, seine Lieferanten und Weiterverkäufer geltenden Beschränkungen der
Abhilfemaßnahmen sind nicht kumulativer Natur. Die Lieferanten und Weiterverkäufer sind als Begünstigte dieser
Beschränkung vorgesehen.
Zusätzliche Rechte
Einige Staaten lassen keine Beschränkung hinsichtlich der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung oder den
Ausschluss bzw. die Beschränkung von indirekten Schäden oder Folgeschäden zu. In diesen Fällen finden die in dieser
Erklärung aufgeführten Beschränkungen oder Ausschlüsse unter Umständen keine Anwendung.
Durch diese beschränkte Gewährleistung werden Ihnen bestimmte Rechte verliehen. Sie haben unter Umständen noch
weitere Rechte, die jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich sind.
Hinweise
Beschränkte Gewährleistung
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