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de | Planungshinweise
a
b
Folgende Richtlinien müssen beachtet werden:
–
–
–
4.4
Einstellhallen und Fahrzeugdecks auf Schiffen
HINWEIS!
Die nachfolgenden Angaben über die Überwachungsfläche bzw. Fühlerrohrabstände gelten in
Anlehnung an die länderspezifischen Richtlinien und Bestimmungen für Planung und Einbau
von automatischen Brandmeldeanlagen (z.B. VdS 2095 in Deutschland, VKF in der Schweiz).
1
2
a
b
Folgende Richtlinien müssen beachtet werden:
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–
4.5
Übrige Anwendungen
Für alle übrigen Anwendungen erfolgt die Bestimmung der Überwachungsflächen bzw.
Fühlerrohrabstände in Absprache mit der zuständigen Abnahmestelle. Die zulässige maximale
Fühlerrohrlänge beträgt im Standardfall 80 m. Grössere Längen sind anwendungsspezifisch
durch den Hersteller freizugeben. Pro überwachtem Raum (bei mehreren Räumen) sowie im
Objektschutz ist eine minimale Fühlerrohrlänge von 7 m einzuhalten (Wärmebeaufschlagung).
F.01U.004.036 | 2.0 | 2011.06
Abstand zwischen Fühlerrohren
Abstand von Tunnelwand
Es müssen mindestens 2 Fühlerrohre montiert werden.
Die beiden Fühlerrohre müssen unter Beachtung folgender Abstände montiert werden:
–
Maximaler Abstand zwischen den Fühlerrohren a = 10 m
–
Abstand der Fühlerrohre von der Tunnelwand b = 1/2 a.
Die gestattete Fühlerrohrlänge beträgt 20 bis 130 m.
b
a
a
a
b
Fühlerrohr A
Fühlerrohr B
Abstand zwischen Fühlerrohren
Abstand von Tunnelwand
Die gestattete Fühlerrohrlänge beträgt 20 bis 80 m.
Fühlerrohre müssen unter Beachtung folgender Abstände montiert werden:
–
Maximaler Abstand zwischen den Fühlerrohren a = 7 m
–
Abstand der Fühlerrohre von der Tunnelwand b = 1/2 a.
Deckenunterzüge müssen gemäß länderspezifischer Richtlinien berücksichtigt werden.
Spiralförmige Verlegung von Fühlerrohren ist möglich.
Betriebsanleitung
Linienförmiger Wärmemelder
b
1
ADW
511A
2
b
Bosch Sicherheitssysteme GmbH