Brennluftansaug- und Abgasleitungen
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Brennluftansaug- und Abgasleitungen
Beide Leitungen sind vom Heizgerät weg fallend zu verlegen. Ist dies nicht
möglich, muss an der tiefsten Stelle eine Kondensatablaufbohrung ø 4mm
angebracht werden.
Bild 18: Kondensatbildung verhindern
Die Leitungen dürfen nicht in Fahrtrichtung zeigen.
Bild 19: Leitungsmündungen nicht in Fahrtrichtung
Die Leitungen sind so anzuordnen, dass ein Zusetzen durch Verschmutzung
nicht zu erwarten ist.
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Bild 20: Zusetzen durch Verschmutzung verhindern
ACHTUNG:
Bei einer Einbaulage der Abgasrohrmündung entgegen der Darstellung in
Bild 21 besteht Brandgefahr!
Länge von Brennluftansaug- und Abgasleitung in Summe:
mit Schalldämpfer:
max. 2,0 m
ohne Schalldämpfer:
max. 5,0 m
HINWEIS:
Ab einer Abgasleitungslänge von größer 2 m sind die Abgasleitungen zu
isolieren (Taupunktunterschreitung)
Innendurchmesser der Leitungen:
22 mm
Brennluftleitung:
Abgasleitung (Metall):
22 mm
Kleinster Biegeradius:
50 mm
Summe der Biegungen:
max. 270°
Brennluftleitung:
Abgasleitung:
max. 270°
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