4.10 Thermische Ablaufsicherung
GEFAHR: Personen-, Anlagen- oder Kessel-
schaden durch Überhitzung des Kessels!
Nicht in allen Lieferländern ist der Einbau
einer thermischen Ablaufsicherung Pflicht.
B Informieren Sie sich, ob eine thermische
Ablaufsicherung eingebaut ist.
GEFAHR: Anlagen- oder Kesselschaden
durch Überhitzung des Kessels!
Der Wasserzulauf zur Thermischen Ablauf-
sicherung/Kühlschlange darf nicht absperr-
bar sein.
B Ausreichenden Wasserzulauf sicherstel-
len.
B Kessel nicht ohne ausreichenden Netz-
wasserdruck betreiben (z. B. Haupthahn
geschlossen, Wartungsarbeiten usw.).
GEFAHR: Verbrühungsgefahr durch heißes
Wasser!
B Geeigneten Abfluss des heißen Kühl-
wassers sicherstellen.
Die Thermische Ablaufsicherung ist eine
Sicherheitseinrichtung und dient als Not-
kühlung.
Der Heizkessel ist mit einem Sicherheitswärmetauscher
(Kühlschleife) ausgestattet.
Wenn das Heizsystem die Wärme aus dem Kessel nicht
abführen kann, gewährleistet die thermische Ablauf-
sicherung mit der Kühlschleife einen sicheren Betrieb.
Die thermische Ablaufsicherung muss an das öffentliche
Trinkwassernetz angeschlossen werden. Der minimale
Fließdruck des Kühlwassers (Kaltwasseranschluss) an
der Ablaufsicherung muss 2,0 bar (maximal 6,0 bar)
betragen. Es muss ein Volumenstrom von mindestens
11 l/min zur Verfügung stehen. Der Kühlwasserzulauf
und -ablauf darf nicht absperrbar sein. Der Kühlwasser-
ablauf muss frei einsehbar sein.
6 720 648 561 (2011/06)
Bedienung der Heizungsanlage
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