3.3
Allgemeines zur Sicherheit der Maschine
Der Universalkastenstreuer UKS ist nach dem Stand der Technik und den aner-
kannten technischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung
und Wartung Gefahren für die Gesundheit des Bedienungspersonals oder Dritter
beziehungsweise Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte ent-
stehen.
Betreiben Sie deshalb den Universalkastenstreuer UKS:
nur in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand,
sicherheits- und gefahrenbewusst.
Dies setzt voraus, dass Sie den Inhalt dieser Betriebsanleitung, die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln kennen
und anwenden.
3.4
Hinweise für den Betreiber
Der Betreiber ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des Universalkasten-
streuers UKS verantwortlich.
3.4.1
Qualifikation des Personals
Personen, die mit der Bedienung, der Wartung oder der Instandhaltung des Uni-
versalkastenstreuers befasst sind, müssen vor Beginn der Arbeiten diese Be-
triebsanleitung, insbesondere das Kapitel Sicherheit und die Warnhinweise zu
den entsprechenden Tätigkeiten gelesen und verstanden haben.
Die Maschine darf nur von eingewiesenem und vom Betreiber autorisiertem
Personal betrieben werden.
Personal in der Ausbildung/Schulung/Unterweisung darf nur unter Aufsicht
einer erfahrenen Person an der Maschine arbeiten.
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von dafür qualifiziertem
Personal durchgeführt werden.
3.4.2
Einweisung
Vertriebspartner, Werksvertreter oder Mitarbeiter der Firma RAUCH weisen den
Betreiber in die Bedienung und Wartung des Universalkastenstreuers ein.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass neu hinzukommendes Bedienungs- und
Wartungspersonal im selben Umfang und mit derselben Sorgfalt in die Bedie-
nung und Instandhaltung der Maschine unter Berücksichtigung dieser Betriebs-
anleitung eingewiesen wird.
Sicherheit
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