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ACHtUnG!
Verlust der Garantie-
leistung!
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Haftung
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss für die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen durch
einen Schaerer AG Servicepartner, dessen Beauftragten oder andere autorisierte Personen, sorgen.
Sachmängel sind gegenüber der Schaerer AG innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu rügen! Für versteckte
Mängel beträgt diese Frist 12 Monate ab Installation (Arbeitsrapport, Übergabeprotokoll), jedoch längs-
tens 18 Monate ab Verlassen des Werkes in Zuchwil.
Sicherheitsrelevante Teile wie Sicherheitsventile, Sicherheitsthermostate, Boiler usw. dürfen auf keinen
Fall repariert werden. Sie müssen ersetzt werden!
Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Wartung durch den Schaerer AG Servicetechniker oder Ihren
Servicepartner durchgeführt.
Siehe auch „Service und Wartung", Seite 44.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn
sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
●
Nicht bestimmungsgemässe Verwendung des Gerätes.
●
Unsachgemässes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Reinigen und Warten des Gerätes und der
dazugehörenden optionalen Geräten.
●
Nichteinhalten von Wartungsintervallen.
●
Betreiben des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäss ange-
brachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
●
Nichtbeachten der Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Lagerung, Montage, Inbe-
triebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine.
●
Betreiben des Gerätes in nicht einwandfreiem Zustand.
●
Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen.
●
Verwendung von nicht Schaerer AG Originalersatzteilen.
●
Einsatz von Reinigungsmitteln, welche nicht von der Schaerer AG empfohlen wurden.
●
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung, Unfall und Vandalismus sowie höhere Gewalt.
●
Eindringen in das Gerät mit irgendwelchen Gegenständen sowie das Öffnen des Gehäuses.
Der Hersteller übernimmt die Garantieleistung respektive allfällige Haftungsansprüche nur und aus-
schliesslich, wenn die vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsintervalle eingehalten werden und
wenn für die bei ihm bzw. bei autorisierten Lieferanten bestellte Originalersatzteile benutzt werden.
Haftung
Betriebsanleitung / V05 / 05.2012