3.2
emv-v
o rs c h r I f t e n
Um die gültigen EMV-Vorschriften einzuhalten, ist es erforderlich, die von au-
ßen kommenden und die nach außen führenden Verbindungen der Kopfstati-
on über Kabeldurchführungen herzustellen.
Beachten Sie beim Einbau der Cassette in eine Kopfstation, die in einem
19"-Schrank installiert ist, dass die von außen kommenden und die nach au-
ßen führenden Verbindungen beim 19"-Schrank über Kabeldurchführungen
herzustellen sind.
Die Schirmdämpfung der Anschlussleitungen muss den Anforderungen der
"Klasse A" entsprechen.
CLASS
• Erforderliche Anzahl Kabeldurchführungen in die vorgesehenen Durchbrü-
che in der Kopfstation bzw. im 19"-Schrank einsetzen.
Ziehen Sie die Muttern der Kabeldurchführungen so fest an, dass sich die
untergelegten Zahnscheiben durch die Oberflächenbeschichtung drücken und
einen sicheren Kontakt zwischen Gehäuse / 19"-Schrank und Kabeldurchfüh-
rungen gewährleisten.
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CCAV 300