Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß
während der Überwachung von Schrittmacher-
Warnung
patienten durch das Zusammentreffen ungün-
stiger Umstände Schrittmacherimpulse als
Kammerkomplexe gewertet und damit gezählt
werden. Schrittmacherpatienten müssen
deshalb immer zusätzlich visuell kontrolliert
werden.
Schrittmacherimpulse mit einer Impuls-
amplitude von weniger als 20 mV werden nicht
Warnung
erkannt.
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Darstellen und Überwachen des EKG
6.3 Überwachen von
Schrittmacherpatienten
Beim Überwachen der Herzfrequenz von Patienten mit
Schrittmacher ist darauf zu achten, daß nur QRS-Komplexe
gezählt werden und keine Stimulationsimpulse des Schrittma-
chers. Der CardioServ hat deshalb eine elektronische Schritt-
macherimpulsunterdrückung, die das Zählen solcher Impulse
vermeidet. Jedoch kann in Ausnahmefällen je nach verwende-
tem Schrittmacher und Lage der Elektroden der Ausgleichs-
vorgang, der jedem Stimulationsimpuls folgt, einen QRS-
Komplex vortäuschen. (Jeder Schrittmacher muß nach Abga-
be eines Stimulationsimpulses aus physiologischen Gründen
zum Stromausgleich einen gegengepolten Strom (Rückstrom)
liefern.) In solchen Ausnahmefällen kann bei ineffektiver
Stimulation (Ausbleiben von QRS-Komplexen) eine Fehlin-
terpretation auftreten, und bei Bradykardie oder Asystolie
wird kein Alarm gegeben.
Überwachen Sie deshalb nach Möglichkeit Schrittmacher-
patienten mit Hilfe der Pulsoximetrie (SpO
als HF-Quelle „Puls".
Schalten Sie die C-Lock EKG-Synchronisation aus, da sonst
auch frustrane Pace-Impulse u.U. als QRS-Komplexe gewertet
und gezählt werden können.
Ob der Ausgleichsvorgang des Schrittmachers als QRS-
Komplex gewertet wird, hängt von den Schrittmacher-
Impulsparametern ab. (Siehe Abschnitt 14. „Technische
Beschreibung".
Die EKG-Amplitude sollte bei Patienten mit Schrittmachern
größer als 1 mV sein.
CardioServ V 4.1
) und wählen Sie
2
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