Umgang mit Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Betriebsstoffe müssen stets gemäß den
Anweisungen des Herstellers eingesetzt
werden.
• Betriebsstoffe dürfen nur in vorschriftsmä-
ßigen Behältern in den zu diesem Zweck
vorgesehenen Bereichen gelagert werden.
• Von Flammen oder heißen Objekten
fernhalten, da die Betriebsstoffe brennbar
sein können.
• Zum Ablassen von Flüssigkeiten aus-
schließlich saubere Behältern verwenden.
• Die Sicherheits- und Recycling-Vorschrif-
ten des Herstellers einhalten.
• Die Produkte nicht verschütten.
• Mögliche Verunreinigungen des Bodens
mit einem saugfähigen Produkt aufnehmen
und dieses ordnungsgemäß entsorgen.
• Gebrauchte Betriebsstoffe sind gemäß der
örtlichen Vorschriften zu entsorgen.
Regelmäßige Generalinspektionen der Fahrzeuge
Der verantwortliche Techniker muss regelmä-
ßig eine Kontrolle des Fahrzeugs durchführen
oder diese von anderen durchführen lassen,
sodass mögliche Verschleißerscheinungen
mit Gefahrenpotenzial bereits in einem frühen
Stadium erkannt werden.
In Frankreich gelten die Anweisungen vom
25. Juni 1999 und vom 9. Juni 1993, außer
Kraft gesetzt und ersetzt durch die Anweisung
vom 1. März 2004, um den Umfang und die
Intervalle dieser Überprüfungen festzulegen.
Entsprechend dieser Reihenfolge beträgt der
statistische Koeffizient für Prüfungen 1,33,
wenn der Stapler wieder in Betrieb genommen
wird.
Betriebsanleitung – 11738011500 DE – 04/2015
Umgang mit Betriebsstoffen
• Die gültigen Gesetze einhalten.
• Die betroffenen Teile vor dem Einfetten
reinigen.
• Gebrauchte Ersatzteile sind gemäß den
Umweltschutzbestimmungen wiederaufzu-
bereiten.
VORSICHT
Das Eindringen von Hydraulikflüssigkeit unter
Druck in die Haut, z. B. durch Leckage ist ge-
fährlich. Bei Verschlucken eines Produkts kein
Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztliche Hilfe auf-
suchen.
Schutzausrüstung tragen.
VORSICHT
Der unsachgemäße Umgang mit Produkten und
Kühlmittelzusätzen stellt eine Gefahr für Gesund-
heit und Umwelt dar.
Die Anweisungen des Herstellers müssen einge-
halten werden.
In anderen Ländern, müssen die Generalin-
spektionen gemäß den lokal geltenden Ge-
setzen durchgeführt werden.
Stapler, die im Flurbedienungsmodus oder
im Bedienstand betrieben werden können,
müssen alle 6 Monate überprüft werden.
HINWEIS
Diese regelmäßigen Generalinspektionen
müssen durch autorisierte Personen durch-
geführt werden. Die Ergebnisse der Inspek-
tionen müssen in einem Bericht dokumentiert
werden, der im Sicherheitsbuch abgeheftet
werden muss.
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Sicherheit
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