Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft auf
dem Gebiet der Flurförderzeuge durch:
• eine erfolgreiche Ausbildung mindestens
als Servicetechniker für Flurförderzeuge
• mehrjährige berufliche Erfahrungen mit
Flurförderzeugen
Sicherheitsvorschriften
Die folgenden Anweisungen und die dem
Fahrzeug beiliegende VDMA-Broschüre mit
den „Richtlinien zur Verwendung industriel-
ler Flurförderzeuge in Übereinstimmung mit
geltenden Spezifikationen und Vorschriften"
müssen den betreffenden Personen, insbe-
sondere den für Wartung und Betrieb des
Fahrzeugs zuständigen Mitarbeitern, bekannt
gemacht werden. Der Arbeitgeber muss dafür
sorgen, dass alle Informationen hinsichtlich
der Sicherheit vom Fahrer der Maschine ge-
nau verstanden und befolgt werden.
Bitte insbesondere die folgenden Richtlinien
und Sicherheitsvorschriften beachten:
• Informationen zur Verwendung industrieller
Flurförderzeuge
• Vorschriften in Bezug auf Verkehrswege
und Arbeitsbereiche
• Rechte und Verantwortlichkeiten des
Fahrers sowie vom Fahrer zu ergreifende
Maßnahmen
• Einsatz in speziellen Bereichen
• Informationen über das Gewicht und die
Abmessungen von Paletten oder anderen
Container
• Informationen zum Starten, Fahren und
Bremsen
Betriebsanleitung – 11738011500 DE – 04/2015
• Kenntnisse von Vorschriften zur Unfallver-
hütung
• Kenntnisse der relevanten nationalen
technischen Regeln.
Die befähigte Person kann den arbeitssiche-
ren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen.
• Informationen zur Wartung und Reparatur
• Regelmäßige Kontrollen und technische
Inspektionen
• Recycling von Schmierfetten, Ölen und
Batterien
• Restrisiken
Der Fahrer und der Verantwortliche (Arbeit-
geber) müssen beim Umgang mit Flurför-
derzeugen sorgfältig auf die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften achten.
Bei der Einweisung der Fahrer muss auf die
folgenden Punkte besonders hingewiesen
werden:
• Funktionsmerkmale des Fahrzeugs
• Spezielles Zubehör
• Merkmale des Arbeitsbereichs
Ziel eines jeden Fahrertrainings muss die
vollständige Beherrschung des Fahrzeugs
sein.
Erst nach Erreichen dieses Ziels darf der Fah-
rer mit Transportaufgaben betraut werden, die
den Umgang mit Paletten beinhalten.
Die Standsicherheit des Staplers wird bei kor-
rekter Verwendung des Fahrzeugs gewährlei-
stet.
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Befähigte Person
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