Zu Ihrer Sicherheit
Sicherheitsvorschriften
Pflichten des Betreibers!
Zum Betrieb des Gerätes sind die jeweiligen nationalen Richtlinien und Gesetze einzuhalten!
• Nationale Umsetzung der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie die
dazugehörigen Einzelrichtlinien.
• Insbesondere die Richtlinie (89/655/EWG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
• Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung des jeweiligen Landes.
• Errichten und Betreiben des Gerätes entsprechend IEC 60974-9.
• Den Anwender in regelmäßigen Abständen zum sicherheitsbewussten Arbeiten anhalten.
• Regelmäßige Prüfung des Gerätes nach IEC 60974-4.
Die Herstellergarantie erlischt bei Geräteschäden durch Fremdkomponenten!
• Ausschließlich Systemkomponenten und Optionen (Stromquellen, Schweißbrenner, Elektrodenhalter,
Fernsteller, Ersatz- und Verschleißteile, etc.) aus unserem Lieferprogramm verwenden!
• Zubehörkomponente nur bei ausgeschalteter Stromquelle an Anschlussbuchse einstecken und verriegeln!
Anforderungen für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz
Hochleistungs-Geräte können durch den Strom, den sie aus dem Versorgungsnetz ziehen, die Netzqualität
beeinflussen. Für einige Gerätetypen können daher Anschlussbeschränkungen oder Anforderungen an die
maximal mögliche Leitungsimpedanz oder die erforderliche minimale Versorgungskapazität an der
Schnittstelle zum öffentlichen Netz (gemeinsamer Kopplungspunkt PCC) gelten, wobei auch hierzu auf die
technischen Daten der Geräte hingewiesen wird. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Betreibers
oder des Anwenders des Gerätes, ggf. nach Konsultation mit dem Betreiber des Versorgungsnetzes
sicherzustellen, dass das Gerät angeschlossen werden kann.
12
099-002058-55800
29.08.2017