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Aufstellraum/-Ort Für Gewebesilo "Pgs 2 - wodtke PPF2 Anleitung

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2 Aufstellraum/-ort für Gewebesilo "PGS 2"
Holzpellets werden mittels Silowagen angeliefert und in das Pelletlager eingeblasen. Das Silofahr-
zeug muss so weit an die Befüllstutzen heranfahren können, dass durch die mechanische Belas-
tung bei der Befüllung die Pelletqualität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ferner muss für das
Silofahrzeug eine geeignete Zufahrt vorhanden sein (Gewichte, Abmessungen Silofahrzeug be-
achten).
Bei der Befüllung des Lagers sollte eine Schlauchlänge von 30 Metern nicht überschritten werden.
Sind längere Schlauchlängen zu erwarten, halten Sie bitte Rücksprache mit ihrem Pelletlieferan-
ten, um dessen technische Möglichkeiten zu klären. In jedem Fall muss für das Anschließen der
Befüllschläuche ein ausreichender Rangierabstand vorgesehen werden. Wenderadius und Ton-
nage der Fahrzeuge beachten sowie bei einigen Straßen die Blockadezeit während der Belieferung
berücksichtigen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Befüllschläuche nicht am Befüllstutzen
abknicken können. Die Anbringung der Befüllkupplungen sollte maximal bis Kopfhöhe erfolgen.
Die Zugänglichkeit zum Lager muss sichergestellt sein, um erforderliche Sichtprüfungen im Vorfeld
und während der Befüllung durchführen zu können
Der Lagerraum sollte an eine Außenmauer angrenzen und für mögliche Wartungs- und Repara-
turarbeiten gut zugänglich sein. Der Aufstellungsraum muss vor unbefugtem Zutritt geschützt wer-
den (z.B.: vor Kinder, Haustieren, ...). Grundsätzlich sollte die Raumgröße so gewählt werden,
dass ein problemloser Zusammenbau möglich ist. Für Montagearbeiten muss der Aufstellraum
mindestens 100 mm breiter sein als das Gewebesilo. Das Silo sollte gegenüber den Befüllstutzen
mindestens 200 mm Wandabstand aufweisen, da dort beim Befüllen die Pellets dagegen prallen
und sich das Gewebe dort stärker aufwölben kann.
Im Zugangsbereich des Holzpelletlageraums ist
eine Warntafel bauseits anzubringen. Warntafel
sowie weitergehende Informationen erhalten Sie
beim
Deutschen
www.depv.de. Holzpellets sind ein Brennstoff, der
ökologisch unbedenklich ist und von dem keine
primäre Gesundheitsgefährdung ausgeht. Als Auf-
bewahrungsstätte für einen Energieträger sind La-
gerräume und Lagerbehälter für Holzpellets – al-
lein mit Ausnahme von zweckgebundenen Tätig-
keiten – nicht zum Betreten oder zum Aufenthalt
von Menschen gedacht! Pelletlagerräume sind vor
dem Betreten durch Türöffnen ausreichend zu be-
lüften. Diese Räume sind auch kein Spielplatz!
Holzpellets können von Kleinkindern verschluckt
werden. Auch von beweglichen Teilen zum Antrieb
wie z. B. Förderschnecken geht eine grundsätzli-
che Verletzungsgefahr aus. Pelletlagerräume dür-
fen nur für unmittelbar dem Heizungsbetrieb die-
nende Tätigkeiten betreten
werden (z. B. Montage u. Wartungsarbeiten).
Silos aus Gewebe sind atmungsaktiv und es
kommt zu einem Luftaustausch mit dem Aufstell-
raum. Holzpellets können je nach verwendeter
© wodtke GmbH - Tübingen. Alle Rechte und Änderungen vorbehalten.
Anleitung PPF2_2017_05_02
Energiepelletverband
Drucklegung 05/2017
Seite 6 / 48
Art.-Nr. 951 187

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