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Vorschriften Und Bestimmungen; Allgemeine Bestimmungen; Nationale Bestimmungen; Kaminbefund, Abgasführung - Löblich NGLS 14-5H Betriebs- Und Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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5.
technische
Bestimmungen
Der Hersteller/Lieferant übernimmt
keinerlei Haftung bei Nicht-Einhaltung von
Herstellervorgaben, Normen und gesetzlichen
Bestimmungen und lehnt jede Verantwortung
im Falle einer fehlerhaften Montage und
Veränderungen am Gerät, insbesondere von
Sicherheitseinrichtungen ab.
Diese Bestimmungen sind je nach Gerätetyp
zu beachten.

5.1. Allgemeine Bestimmungen

Das Gasheizgerät ist gemäß den folgenden
Bestimmungen
der
Kennzeichnung versehen:
Richtlinie 90/396/EWG
über Gasverbrauchseinrichtungen
Richtlinie 73/23/EWG
betr. Niederspannung
Richtlinie 89/336/CEE:
elektromagnetische
bzw. Kompatibilität
Richtlinie 92/42/EWG:
Emissionen, Wirkungsgrade
Bestimmungsland Österreich
CE Nr.:
CE 1312 BT 5183
Die Bestimmungen für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von
Gasgeräten und Niederdruck Gasanlagen (technische Richtlinine G1 ÖVGW TR-Gas)
sind einzuhalten.
Montage nur durch den befugten Fachmann.
Wartung nur gemäß Herstellervorgaben durch den Werkskundendienst.
Vorschriften
und
EU
mit
der
CE
Verträglichkeit
5.2.
Nationale
Gasgeräte
dürfen
befugten Fachmann unter Einhaltung der
einschlägigen
österreichischen
installiert und in Betrieb genommen werden.
5.2.1. technische Vorschriften
Einschlägige technische Richtlinien (TR Gas,
ÖVGW Richtlinien, ÖNORMEN, usw. ) und
allfällige Vorschriften über Umweltemissionen
Wirkungsgrade,
Grenzwerte,
Abgasführungen,
Abwasservorschriften
Rauchfangkehrerauflagen etc. sind einzuhalten.
5.2.3. Versorgungsleitungen
Für geeignete Versorgungsleitungen ist zu
sorgen (Gas, Strom, Abgasfang) und alle
einschlägigen
technischen Auflagen
abzuklären
und
einzuhalten.
5.2.4. Kaminbefund, Abgasführung
Vor
der
Gerätemontage
Rauchfangkehrer Vorbefund für den Abgasfang
einzuholen, bzw. zur
Überprufungs-
und
Rauchfangkehrers
für
erforderlich.
Zur Vermeidung von Gefahren und
Bauschäden dürfen Brennwertgeräte nur mit
geeigneten und geprüften
betrieben werden.
Löblich & Co. Kessel- und Apparatebau KG
Favoritner Gewerbering 1, A-1100 Wien,
Bestimmungen
nur
von
einem
Auflagen
zulässige
Trinkwasser
und
(Kondensateinleitung),
Sicherheitsvorschriften,
vor Montage
genauestens
ist
ein
Inbetriebnahme ein
Endbefund
des
die
Abgasführung
Abgassystemen
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