Angaben zu Ge-
räuschemissions-
Werten
Gefahr durch
schädliche Gase
und Dämpfe
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Zur Schutzbekleidung zählt unter anderem:
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Augen und Gesicht durch Schutzschild mit vorschriftsgemäßem Filter-
einsatz vor UV-Strahlen, Hitze und Funkenflug schützen.
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Hinter dem Schutzschild eine vorschriftsgemäße Schutzbrille mit Sei-
tenschutz tragen.
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Festes, auch bei Nässe isolierendes Schuhwerk tragen.
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Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend, Hit-
zeschutz).
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Zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz vor Verletzungen
Gehörschutz tragen.
Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von den Geräten und dem
Schweißprozess fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der Nähe
-
diese über alle Gefahren (Blendgefahr durch Lichtbogen, Verletzungsge-
fahr durch Funkenflug, gesundheitsschädlicher Schweißrauch, Lärmbe-
lastung, mögliche Gefährdung durch Netz- oder Schweißstrom, ...)
unterrichten,
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geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen oder
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geeignete Schutzwände und -Vorhänge aufbauen.
Das Gerät erzeugt einen maximalen Schallleistungspegel <80dB(A) (ref.
1pW) bei Leerlauf sowie in der Kühlungsphase nach Betrieb entsprechend
dem maximal zulässigem Arbeitspunkt bei Normlast gemäß EN 60974-1.
Ein arbeitsplatzbezogener Emissionswert kann beim Schweißen (und Schnei-
den) nicht angegeben werden, da dieser verfahrens- und umgebungsbedingt
ist. Er ist abhängig von den verschiedensten Parametern wie z.B. Schweiß-
verfahren (MIG/MAG-, WIG-Schweißen), der angewählten Stromart (Gleich-
strom, Wechselstrom), dem Leistungsbereich, der Art des Schweißgutes,
dem Resonanzverhalten des Werkstückes, der Arbeitsplatzumgebung u.a.m.
Beim Schweißen entstehender Rauch enthält gesundheitsschädliche Gase
und Dämpfe.
Schweißrauch enthält Substanzen, die unter Umständen Geburtsschäden
und Krebs verursachen können.
Kopf von entstehendem Schweißrauch und Gasen fernhalten.
Entstehenden Rauch sowie schädliche Gase
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nicht einatmen
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durch geeignete Mittel aus dem Arbeitsbereich absaugen.
Für ausreichend Frischluft-Zufuhr sorgen.
Bei nicht ausreichender Belüftung Atemschutz-Maske mit Luftzufuhr verwen-
den.
Wird nicht geschweißt, das Ventil der Schutzgas-Flasche oder Hauptgasver-
sorgung schließen.
Besteht Unklarheit darüber, ob die Absaugleistung ausreicht, die gemessenen
Schadstoff-Emissionswerte mit den zulässigen Grenzwerten vergleichen.
Folgende Komponenten sind unter anderem für den Grad der Schädlichkeit
des Schweißrauches verantwortlich:
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Für das Werkstück eingesetzte Metalle
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Elektroden
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Beschichtungen
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Reiniger, Entfetter und dergleichen