Sicherheitshinweise
1.
Sicherheitshinweise
1.1
Sicherheit und Vorsichtsmassnahmen
Der Heizkessel samt Zubehör entspricht dem neues-
ten Stand der Technik und den einschlägigen Sicher-
heitsvorschriften.
Der Heizkessel samt Zubehör wird mit elektrischem
Strom (230VAC) be trieben. Unsachgemässe Installa-
tion oder unsachge mässe Reparatur können Lebens-
gefahr durch elektri schen Schlag verursachen. Die In-
stallation darf nur von Fachpersonal mit ausreichender
Qualifikation vor genommen werden
1.2
Zeichenerklärung
Bitte beachten Sie in dieser Bedienungsanleitung be-
sonders die folgenden Symbole.
Die Nichtbeachtung der damit gekenn-
zeichneten Hinweise kann zur Gefähr-
dung von Personen führen.
Die Nichtbeachtung der damit gekenn-
zeichneten Informationen kann zur
Fehlfunktion oder Beschädigung des
Heizkessels bzw. der Heizungsanlage
führen.
Die gekennzeichneten Textblöcke sind
i
Hinweise und Tipps für die Bedienung
und für den Betrieb.
1.3
Geeigneter Brennstoff
Pellets bestehen zu 100 Prozent aus naturbelassenen
Holzresten (Hobelspäne, Sägespane etc.). Die trocke-
nen Holzreste werden zermahlen und unter hohem
Druck in Spezialpressen zu Holz-Pellets ver presst.
3 m
3
Pellets entsprechen ca. 1000 Liter Heiz öl, 2 kg
Pellets = 1 Liter Heizöl.
Pellets müssen absolut trocken trans-
portiert bzw. gelagert werden. Bei
feuchter Lagerung quellen sie stark auf.
Daher müs sen die Pellets während des
Transportes über die Lagerung bis hin
zur Ver brennung vor Feuchtigkeit ge-
schützt werden.
Die Pellets müssen der ÖNORM M 7135 oder DIN
51731 (Klasse HP5) DINplus oder SN 166000 „Swiss-
pellets" entsprechen.
-
Durchmesser: 6 mm
-
Länge: 80% zwischen 15-30 mm
-
Oberfläche: glatt
4
-
Dichte: mindestens 1,1kg/dm
-
Restfeuchte: maximal 10%
-
Energieinhalt: mindestens 18MJ/kg (im wasserfreien
Zustand)
-
Ascheanteil: maximal 0,5%
-
Abrieb: maximal 2,3%
-
strenges Verbot von chemisches synthetisches Bin-
demittel
-
keine Verunreinigungen durch Lack- und Farbreste
oder dergleichen
1.4
Funktionsprüfung
Die Funktion der Anlage und der Sicherheitseinrichtun-
gen ist jährlich von einem Fachmann überprüfen und
bestätigen zu lassen (ÖNORM B8131, EN 12828).
In Intervallen von 2 Jahren ist eine Überprüfung des
Zustandes des Heizungswassers von einem Hei-
zungsfachmann (Installateur) erforderlich, um Korro-
sionsschäden und Ablagerungen in der Heizungsan lage
und am Heizkessel zu verhindern. Für Heizungs-
anlagen mit mehr als 1.500 Liter Heizungswasser (z.B.
Anlagen mit installierten Pufferspeichern) ist die Über-
prüfung einmal jährlich erforderlich.
Bei Arbeiten, die eine Veränderung des Wasserinhalt-
es der Heizungsanlage mit sich ziehen, ist im Zeit-
raum von 4 bis 6 Wochen eine Überprüfung des Hei-
zungswassers machen zu lassen.
Korrosionsschäden und Ablagerungen die durch nicht
entsprechendes Heizungswasser entstehen, fallen
nicht unter Garantie und Gewährleistung.
1.5
Gefahrenquellen
1.5.1
Stromausfall
(bzw. wenn Gebläse nicht läuft)
Brennraumtür nicht öffnen, erhöhte Ver -
puf fungsgefahr beim Öffnen der Brenn -
raumtür.
Nach
während der Verbrennung erfolgt ein
Selbsttest und anschliessend wird der
Betrieb automatisch fortgesetzt.
1.5.2
Brennertopf
Der Brennertopf darf keinesfalls von
Hand mit Pellets befüllt werden. Durch
zu viel Brennmaterial im Brennertopf
wer den die Pellets nicht optimal gezün-
det. Es entsteht zuviel Schwelgas, so
dass es zu einer Verpuffung kommen
kann.
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3
einem
Stromausfall