SICHERHEITSHINWEISE
2.
Sicherheitshinweise
Bei Gefahr!
Brennstoffzufuhr (Gas) und Stromzufuhr unterbrechen
Bei Gasgeruch!
Nicht rauchen
Kein offenes Feuer
Funkenbildung vermeiden
Kein Licht oder andere Elektrogeräte einschalten
Fenster und Türen öffnen
Gasabsperrhahn schliessen
Heizungsfachfirma/Vertragsinstallationsunternehmen benachrichtigen
Sicherheitsbestimmungen am Gaszähler beachten
Sicherheitsbestimmungen der Heizungsfirma beachten
Bei Abgasgeruch!
Anlage ausschalten
Fenster und Türen öffnen
Heizungsfachfirma benachrichtigen
• Zuluftöffnungen
- Zu- und Abluftöffnungen dürfen nicht verschlossen werden. Verschlossene Zuluftöffnungen
können zu unvollständiger Verbrennung führen, dadurch sind Vergiftungen möglich.
- Ausnahme: Ihre Anlage wird raumluftunabhängig betrieben
• Bei einer neu installierten Anlage darf die erste Inbetriebnahme nur durch einen Fachmann vor-
genommen werden. Die Installationskontrolle muss vollständig durchgeführt sein - Kapitel 5.
2.1
Vorsichtshinweise
• Wasserstand kontrollieren - siehe Seite 16
• Halten Sie den Raum, in dem Ihr Kessel steht, stets sauber und stellen Sie vor dem Sauberma-
chen den Brenner ab, da staubhaltige Verbrennungsluft zu Störungen führen kann.
• Korrosionsschutz
- Verwenden Sie keine Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Farben, Klebestof-
fe usw. in der Umgebung des Gerätes. Diese Stoffe können unter Umständen zu Korrosion im
Kessel und in der Abgasanlage führen!
2.2
Verwendungszweck
• Verwendungszweck
i
Der TopGas
angegebenen Brennstoffen betrieben werden.
Die erzeugte Wärme muss mittels Heizungswasser abtransportiert werden. Alle Öffnungen des
Kessels müssen während des Betriebs verschlossen sein.
4 213 890 / 01
-Heizkessel darf nur mit den in der technischen Information/Installationsanleitung
®
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