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Pflege Und Wartung; Arbeitsbereiche; Zugelassene Bediener; Schutzausrüstungen - HORSCH Pronto 6 Betriebsanleitung

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HORSCH

Pflege und Wartung

Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung
angegebene Fristen für wiederkehrende Prüfun-
gen oder Inspektionen einhalten.
Bei Pflege- und Wartungsarbeiten immer die
Hydraulikanlage drucklos machen, die Zapf-
welle (Gebläseantrieb) ausschalten und den
Traktor abstellen.
Wartungs- und Pflegearbeiten nur durchfüh-
ren, wenn die Maschine auf ebenem und trag-
fähigem Untergrund abgestellt und gegen
Wegrollen gesichert ist . Sämaschinenteile
nicht als Aufstiegshilfen verwenden.
Neumaschinen nicht mit einem
Dampfstrahler oder Hochdruckreiniger
waschen. Der Lack ist erst nach ca. 3
Monaten ausgehärtet und könnte vor-
her beschädigt werden.
Vor dem Reinigen der Maschine mit Wasser
oder Dampfstrahl (Hochdruckreiniger) oder
anderen Reinigungsmitteln alle Öffnungen
abdecken, in die aus Sicherheits- und
Funktionsgründen kein Wasser, Dampf oder
Reinigungsmittel eindringen darf.
Bei der Sämaschine sind dies z. B. Lager und
Gebläse und alle elektrischen und
elektonischen Teile. Nach dem Reinigen sind
die Abdeckungen zu entfernen.
Nach der Reinigung alle Hydraulikleitungen
auf Undichtigkeiten, gelockerte Verbindun-
gen, Scheuerstellen und Beschädigungen un-
tersuchen. Festgestellte Mängel sofort behe-
ben!
Vor Arbeiten an der elektrischen Anlage die-
se von der Stromzufuhr trennen.
Bei elektrischen Schweißarbeiten an der Sä-
maschine je nach Ausstattung die elektroni-
schen Bauteile und Steuercomputer abklem-
men.
Bei Pflege- und Wartungsarbeiten gelöste
Schraubenverbindungen wieder festziehen.
Betriebsanleitung HORSCH Pronto 6/8/9 RX
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Arbeitsbereiche

Die einzunehmenden Arbeitsbereiche befinden
sich am Zugpendel, den Hydraulikzylindern,
den Aufstiegshilfen zur Tiefeneinstellung sowie
allen Arbeitspositionen, die der Wartung und
dem Umbau von Transport- und Arbeitsstellung
unterliegen.
Alle Arbeitsbereiche werden in den nachfolgen-
den Kapiteln Bedienung und Wartung aufge-
führt und näher beschrieben.
Beachten Sie alle Sicherheitsbestimmungen,
die in dem Kapitel Sicherheit und den nachfol-
genden Kapiteln aufgeführt sind.

Zugelassene Bediener

An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten,
die vom Betreiber dazu beauftragt und einge-
wiesen wurden. Das Mindestalter für Bediener
beträgt 16 Jahre.
Der Bediener muß im Besitz einer gültigen Fahr-
erlaubnis sein, er ist im Arbeitsbereich Dritten
gegenüber verantwortlich.
Der Betreiber muß:
dem Bediener die Betriebsanleitung zugäng-
lich machen.
sich vergewissern, daß der Bediener sie ge-
lesen und verstanden hat.
Schutzausrüstungen
Für Betrieb und Wartung benötigen Sie:
eng anliegende Kleidung.
feste Schutzhandschuhe (zum Schutz vor-
scharfkantigen Maschinenteilen).
Schutzbrille (zum Schutz gegen Schmutz, der
in die Augen eindringen kann).
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