VERSCHLEIßTEILE
Folgende Komponenten sind Verschleißteile und
unterliegen nicht der Gewährleistung:
• Saugnapf
ENTSORGUNG
H I N W E I S
Dieses Gerät darf nicht als Hausmüll entsorgt
werden.
• Gerät durch Abschneiden der Kabel un-
brauchbar machen und über das dafür vorge-
sehene Rücknahmesystem entsorgen.
GARANTIE
Die OASE GmbH übernimmt für dieses von Ihnen
erworbene OASE-Gerät eine Herstellergarantie
gemäß den nachstehenden Garantiebedingun-
gen von 36 Monaten. Der Lauf der Garantiefrist
beginnt mit dem erstmaligen Kauf beim OASE-
Fachhändler. Bei einem Weiterverkauf beginnt
die Garantiefrist daher nicht von Neuem zu lau-
fen. Durch Garantieleistungen wird die Garantie-
zeit weder verlängert noch erneuert. Ihre gesetz-
lichen Rechte als Käufer insbesondere aus der
Gewährleistung bestehen weiter und werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die OASE GmbH gewährt eine Garantie für ein-
wandfreie, dem Zweck entsprechende Beschaf-
fenheit und Verarbeitung, fachgerechten Zusam-
menbau und ordnungsgemäße Funktionsfähig-
keit. Die Garantieleistung bezieht sich nach un-
serer Wahl auf die unentgeltliche Reparatur bzw.
die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder
eines Ersatzgerätes. Sollte der betreffende Typ
nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns
vor, nach eigener Wahl ein Ersatzgerät aus unse-
rem Sortiment zu liefern, das dem beanstande-
ten Typ so nah wie möglich kommt. Beanstan-
dungen, deren Ursache auf Einbau- und Bedie-
nungsfehler sowie auf mangelnde Pflege bspw.
auf die Verwendung ungeeigneter Putzmittel
oder unterlassene Wartung, nicht bestimmungs-
gemäßen Gebrauch, Beschädigung durch Unfall,
Fall, Stoß, Frosteinwirkung, Stecker abschnei-
den, Kabel kürzen, Kalkablagerungen oder un-
sachgemäße Reparaturversuche zurückzuführen
sind, fallen nicht unter den Garantieschutz. In-
sofern weisen wir bezüglich des sachgemäßen
Gebrauchs auf die Gebrauchsanweisung hin, die
Bestandteil der Garantie ist. Verschleißteile, wie
z.B. Leuchtmittel etc. sind nicht Bestandteile der
Garantie.
Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und
Einbau, Überprüfung, Forderungen nach entgan-
genem Gewinn und Schadensersatz sind von der
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