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FP optimail Series Betriebsanleitung Seite 19

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Frankieren
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Gebührenrückerstattung
Irrtümlich frankierte Beträge werden Ihnen auf
Antrag erstattet. Die Belege (Umschläge usw.)
müssen Sie dem Antrag beifügen und als ungültig
kennzeichnen.
Der Antrag auf Gebührenrückerstattung muss
innerhalb von 4 Werktagen nach dem im Tages-
stempel angegebenen Datum auf dem Formblatt
„Nachweis über zu erstattende, freigestempelte
Gebühren" gestellt werden. Sie erhalten diese
Formblätter bei Ihrer Postfiliale.
Freigestempeltes Entgelt – abzüglich einer allenfalls
gewährten Entgeltermäßigung – wird erstattet, wenn
der Kunde nachweist, dass die Belege mit den Frei-
stempelabdrucken nicht verwendet bzw. die Brief-
sendungen nicht befördert wurden.
Dieser Nachweis ist beim Überwachungspostamt
(ÜPA) oder beim Einzahlungspostamt zu erbringen,
das eine entsprechende Bestätigung erteilt.
Dieser Nachweis kann entfallen, wenn das ÜPA
oder das Einzahlungspostamt spätestens an dem
dem Datum des Freistempelabdruckes folgenden
Werktag (ausgenommen Samstag) auf den
Sendungen bestätigt, dass sie nicht befördert
wurden.

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