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4.3

Fahren

WARNUNG!
Kollisionsgefahr beim Betrieb des Flurförderzeugs
Der Betrieb des Flurförderzeugs mit geöffneten Hauben kann zu Kollisionen mit
Personen und Gegenständen führen.
Flurförderzeug nur mit geschlossenen und ordnungsgemäß verriegelten Hauben
betreiben.
Fahrwege müssen frei von Hindernissen sein.
Gegebenenfalls die notwendige Beleuchtung einschalten.
Voraussetzungen
– Flurförderzeug in Betrieb nehmen, siehe "Flurförderzeug in Betrieb nehmen" auf
Seite 57
Vorgehensweise
• Fahrschalter (4) in die gewünschte Fahrrichtung vorwärts (V) oder rückwärts (R)
betätigen.
Z
Beim Loslassen des Fahrschalters kehrt dieser automatisch in die Nulllage zurück.
• Fahrpedal (64) betätigen. Die Fahrgeschwindigkeit wird über das Fahrpedal
geregelt.
Flurförderzeug fährt in die gewählte Fahrtrichtung.
Z
Bei Flurförderzeugen mit „Mitgängerbetrieb" (o) kann das Fahrzeug ohne Betreten
der Standplattform mit reduzierter Geschwindigkeit (Langsamfahrt) gefahren
werden.
Z
Das Flurförderzeug kann optional mit einem Warnsummer für Rückwärtsfahrt
ausgestattet werden.
Z
Sicherung des Flurförderzeuges gegen „Herunterrollen":
Beim Rückrollen an Steigungen erkennt die Steuerung dieses und die Bremse des
Fahrschalters fällt nach kurzem Ruck selbsttätig ein.
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