Bei der Installation von Saunaheizgeräten
ist die DIN VDE 0100 Teil 703 zu beach-
ten!
Diese Norm macht in Ihrer neuesten Ausgabe,
gültig seit Februar 2006, unter Änderungen
Absatz 703.412.05 folgende Aussage; Zitat:
Der zusätzliche Schutz muss für alle Stromkrei-
se der Sauna durch einen oder mehrere Fehler-
strom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Be-
messungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA
vorgesehen werden, ausgenommen hiervon sind
Saunaheizungen.
Die EN 60335-1 DIN VDE 0700 Teil 1 vom Ja-
nuar 2001 besagt unter Absatz 13 folgendes;
Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur
folgende Werte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse
I 0,75 mA; oder 0,75 mA je kW Bemessungs-auf-
nahme des Gerätes, je nachdem, welcher Wert
größer ist, mit einem Höchstwert von 5 mA.
Sollte jedoch eine Fehlerstrom-Schutzeinrich-
tung (FI-Schutzschalter) eingebaut werden, so
ist darauf zu achten, dass keine weiteren elek-
trischen Verbraucher über diesen FI-Schutz-
schalter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es
nicht sinnvoll, dampfdichte Rohrheizkörper
für Saunaöfen einzusetzen. Es kann vorkom-
men, dass die Magnesiumoxidfüllung der
Heizkörper durch den dampfdiffusen Silikon-
verschluss etwas Feuchtigkeit aus der Um-
gebungsluft zieht, welches in wenigen Fällen
zum Auslösen des FI - Schutzschalters führen
kann. Dies ist ein Physikalischer Vorgang und
kein Fehler des Herstellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fach-
mann unter Aufsicht aufgeheizt werden, wobei
die Schutzfunktion des FI-Schutzschalters au-
ßer Kraft gesetzt wird. Nachdem die Feuchte
nach ca. 10 min. aus den Heizstäben entwi-
chen ist, kann der FI-Schutzschalter wieder
eingeschaltet werden!
Ist der Saunaofen über längere Zeit nicht be-
nutzt worden, so empfehlen wir ein Aufheizen
ca. alle 6 Wochen, damit sich die Heizstäbe
nicht mit Feuchte anreichern können.
Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schutz-
schalter auslösen, muss die elektrische Instal-
lation nochmals überprüft werden.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der
Heizgeräte ist der Elektroinstallateur verant-
wortlich und somit ist eine Haftung durch den
Hersteller ausgeschlossen!
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