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Entsorgung Von Altfahrzeugen - Linde E20 Betriebsanleitung

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Instandhaltung
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Entsorgung von Altfahrzeugen

Die Entsorgung von Altfahrzeugen ist in der
Richtlinie 2000/53/EG des europäischen
Parlaments und des Rates geregelt.
Wir empfehlen deshalb diese Arbeit bei
einer zugelassenen Verwertungsanlage
durchführen zu lassen. Wollen Sie diese
Arbeiten selbst durchführen, so müssen Sie
gemäß den Artikeln 9, 10 und 11 der Richtlinie
75/442/EWG von den zuständigen Behörden
eine Genehmigung einholen.
Außerdem sind folgende Mindestanforderun-
gen zu beachten:
• Die Standorte für die Lagerung von Alt-
fahrzeugen vor ihrer Behandlung müssen
geeignete Bereiche mit undurchlässiger
Oberfläche sein. Ausgestattet mit Auf-
fangeinrichtungen und Abscheidern für
auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende
Reinigungsmittel.
• Die Standorte für die Behandlung müssen
geeignete Bereiche mit undurchlässiger
Oberfläche sein. Ausgestattet mit Auf-
fangeinrichtungen und Abscheidern für
auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende
Reinigungsmittel. Es müssen geeignete
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Lager für demontierte und teilweise ölver-
schmierte Teile sowie für Reifen einschließ-
lich Feuerschutzmaßnahmen vorhanden
sein. Außerdem müssen geeignete La-
gertanks für Flüssigkeiten wie Kraftstoff,
AdBlue® (Harnstofflösung), Motoröl, Hy-
drauliköl, Kühlflüssigkeit und Flüssigkeiten
aus Klimaanlagen vorhanden sein.
• Zur Beseitigung von Schadstoffen aus
den Altfahrzeugen müssen die Batterien
und Flüssiggasbehälter entfernt werden.
Außerdem müssen entfernt, gesammelt
und getrennt gelagert werden: Kraftstoff,
AdBlue® (Harnstofflösung), Motoröl,
Kühlflüssigkeit, Hydrauliköl, Flüssigkeiten
aus Klimaanlagen.
• Folgende Teile können getrennt gesammelt
und recycelt werden: Katalisatoren, kup-
fer-, und aluminiumhaltige Metallbauteile,
Reifen, große Kunststoffbauteile (Konsole,
Flüssigkeitsbehälter), Glas.
HINWEIS
Der Betreiber ist verantwortlich für die Einhal-
tung der Richtlinien sowie weiterer landesspe-
zifischen Vorschriften.
Betriebsanleitung – 3878011500 DE – 07/2015

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