2.2.9
Not-Halt
Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung
anzuhalten, der (die) Gefahr bringend wurde (aus EN 60204-1 Anhang D). Weiterhin heißt
es in 9.2.5.4.2 von EN 60204-1:
Zusätzlich zu den Anforderungen für Stopp (siehe 9.2.5.3 von EN 60204-1) gelten für das
Stillsetzen im Notfall folgende Anforderungen:
● Es muss gegenüber allen anderen Funktionen und Betätigungen in allen Betriebsarten
Vorrang haben
● Die Energie zu den Maschinen-Antriebselementen, die einen Gefahr bringenden Zustand
bzw. Gefahr bringende Zustände verursachen können, muss ohne Erzeugung anderer
Gefährdungen so schnell wie möglich abgeschaltet werden (z. B. durch mechanische
Anhaltevorrichtungen, die keine externe Versorgung erfordern, durch
Gegenstrombremsen bei Stopp-Kategorie 1).
● Das Rücksetzen darf keinen Wiederanlauf einleiten.
Das Stillsetzen im Notfall muss entweder als ein Stopp der Kategorie 0 oder der Kategorie 1
wirken (siehe 9.2.2 von EN 60204-1). Die Kategorie für das Stillsetzen im Notfall muss
anhand der Risikobeurteilung für die Maschine festgelegt werden.
Geräte für das Stillsetzen im Notfall müssen an jedem Bedienstand sowie an anderen Orten,
wo die Einleitung eines Stillsetzens im Notfall erforderlich sein kann, vorhanden sein.
Um die Schutzziele der EN 60204-1 zu erfüllen, gelten folgende Anforderungen:
● Bei einem Schalten der Kontakte, auch bei einer nur kurzer Betätigung, muss das
Befehlsgerät zwangsweise verrasten.
● Es darf nicht möglich sein, dass die Maschine von einem entfernten Hauptbedienstand
wieder gestartet wird, ohne dass die Gefahr vorher beseitigt wurde. Die Not-Halt-
Einrichtung muss "vor Ort" durch eine bewusste Handlung wieder entriegelt werden.
2.2.10
Sicherheitsfunktion
Eine Sicherheitsfunktion beschreibt die Reaktion einer Maschine / Anlage bei Eintritt eines
bestimmten Ereignisses (z. B. Öffnen einer Schutztür). Die Ausführung der
Sicherheitsfunktion(en) erfolgt durch ein sicherheitsgerichtetes Steuerungssystem. Dieses
besteht in der Regel aus drei Teilsystemen: dem Erfassen, dem Auswerten und dem
Reagieren.
Erfassen (Sensoren):
● Das Erkennen einer Sicherheitsanforderung, z. B.: Not-Halt oder ein Sensor zur
Überwachung eines gefährlichen Bereichs (Lichtgitter, Laserscanner, etc.) wird betätigt.
Auswerten (Auswerteeinheit):
● Das Erkennen einer Sicherheitsanforderung und das sichere Einleiten der Reaktion, z. B.
Abschalten der Freigabekreise.
● Die Überwachung von Sensorik und Aktorik auf korrekte Funktion.
● Das Einleiten einer Reaktion bei erkannten Fehlern.
Safety Integrated Application Manual
Applikationshandbuch, 10/2015, A5E03752040010A/RS-AC/004
Sicherheitstechnik Allgemein
2.2 Allgemeines
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