6
Brennstoffe
6
Brennstoffe
6.1
Für den Kaminofen zulässige Brennstoffe
Als Brennstoffe sind zugelassen:
– lufttrockenes Scheitholz (Wassergehalt < 20 %)
– Holzbriketts DIN 51731 HP2
ANWENDERHINWEIS
Durch Verwendung von feuchtem Brenn-
stoff kommt es zu Leistungsverlusten.
Verwenden Sie nur luftgetrocknetes
(2 Jahre gelagert, maximal 20 %
Feuchtegehalt), naturbelassenes
Scheitholz.
ANWENDERHINWEIS
Durch Verwendung von nicht zulässigen
Brennstoffen entstehen Anlagen- sowie
Umweltbelastungen.
Die Verbrennung von nicht zulässigen
Brennstoffen ist ein Verstoß gegen das
Bundesimmissionsschutzgesetz.
Verbrennungsprodukte und Verbren-
nungsrückstände können sich negativ auf
Funktion und Lebensdauer – sowohl des
Kaminofens als auch des Schornsteins –
auswirken. Die Folgen sind Störanfälligkeit
und hoher Verschleiß.
Unter Umständen wird sogar ein Aus-
tausch des Kaminofens notwendig.
Verwenden Sie daher keine Kunststof-
fe, Haushaltsabfälle, chemisch behan-
delte Holzreste, Altpapier,
Hackschnitzel, Rinden- und Spanplat-
tenabfälle zur Feuerung.
ANLAGENSCHADEN
durch Ablagerungen an den Innenwänden
der Feuerstätte und des Schornsteins.
VORSICHT!
Verbrennen Sie keinen Abfall oder
Kunststoffe.
Verbrennen Sie kein beschichtetes
Holz.
16
Bedienungs- und Montageanleitung Kaminofen blueline 10 • Ausgabe 05/2005
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!