3.4
Brennstoffe
3.4.1
Zulässige Brennstoffe
HINWEIS: Anlagenschaden und Umweltbe-
lastungen durch Schadstoffe!
B Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, che-
misch behandelte Holzreste, Altpapier,
Hackschnitzel, Rinden- und Spanplatten-
abfälle zur Feuerung verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe
ist in Deutschland ein Verstoß gegen das
Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der
Schweiz gegen die Luftreinhalteverordnung
(LRV).
Als Brennstoff für den Kaminofen sind naturbelassenes,
luftgetrocknetes Scheitholz zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff.
Holzarten unterscheiden sich im Heizwert.
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz geeig-
net. Sie brennen langsam mit ruhiger Flamme ab und
bilden eine lang anhaltende Glut.
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab
und neigen stärker zu Funkenbildung.
Logastyle 31 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
3.4.2
Brennstoffe richtig lagern
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert
bei Scheitholz eine Restfeuchte unter 25 %
bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht
des Brennstoffes. Das erreichen Sie durch
ca. zwei Jahre Lagerung in der nachfolgend
beschriebenen Weise.
Lagerung außerhalb von Gebäuden
B Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäu-
des, an einer vor Niederschlag geschützten und belüf-
teten Stelle lagern.
B Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und min-
destens an einer Seite abstützen.
Bild 4
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
Lagerung innerhalb von Gebäuden
B Scheitholz in einem möglichst trockenen und belüfte-
ten Raum lagern.
3
Vorschriften
9