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Vorschriften
3.1
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Die Ofenanlage muss nach den geltenden Vorschriften angeschlossen
und betrieben werden. Vor der Installation und der Benutzung der Ofen-
anlage müssen folgende Dokumente und/oder Vorschriften beachtet
werden:
• Technische Dokumente des Produkts
• Örtliche feuerpolizeiliche Vorschriften
• Baurechtliche Vorschriften
• Zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
• Örtliche Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen (z. B.
Feuerungsverordnung)
Es gelten z. B. für Deutschland:
• Kaminöfen für feste Brennstoffe nach DIN EN 13240
• Schornstein und Abgasanschluss nach DIN 18160
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1, DIN EN 13384-2
• Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation DIN 1988
• Verunreinigung von Trinkwasser EN 1717
• Sicherheitstechnische Ausrüstung von Wärmeerzeugungsanlagen
EN 12828
• Heizsystemen in Gebäuden nach DIN EN 12828
• VDE-Vorschriften
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Zulässige Brennstoffe
Als Brennstoff für die Ofenanlage ist naturbelassenes, luftgetrocknetes
Scheitholz (Restfeuchte maximal 25 %) zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff. Die Länge der
Holzscheite sollte 25...33 cm und der Durchmesser 8...12 cm betra-
gen.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in vielen Ländern straf-
bar.
In Deutschland z. B. gilt dies als ein Verstoß gegen das Bundes-Immissi-
onsschutzgesetz, in der Schweiz als Verstoß gegen die Luftreinhaltever-
ordnung (LRV).
Nicht zugelassen sind z. B. folgende Brennstoffe:
• Chemisch behandeltes Holz
• Spanplatten
• Hackgut, Rindenabfälle
• Pellets
• Kohle, Koks
• Haushaltsabfälle, Kunststoffe, Altpapier
4.1
Brennstoffe richtig trocknen und lagern
Der im Holz enthaltene Anteil an Wasser wird bei der Verbrennung
verdampft. Die hierzu aufgewendete Energie geht für das Heizen
verloren. Frisch geschlagenes (grünes) Holz hat durch seinen sehr
hohen Wasseranteil etwa ein Drittel des Heizwerts von trockenem Holz.
Um eine saubere und gute Verbrennung zu gewährleisten:
▶ Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
Die Verwendung von Brennstoffen mit einer Restfeuchte > 25 % führt zu
Leistungsverlusten und erhöhten Emissionen.
Logastyle Convexus, Logastyle Lucrum – 6720830014 (2015/04)
4.1.1
Lagerung außerhalb von Gebäuden
▶ Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäudes an belüfteter
und vor Niederschlag geschützter Stelle lagern.
▶ Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und mindestens an einer
Seite abstützen.
▶ Darauf achten, dass zwischen den einzelnen Holzstößen ein Spalt
vorhanden ist, damit die durchströmende Luft die von der Holz-
oberfläche entweichende Feuchtigkeit besser abtransportieren
kann.
Bild 2
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
4.1.2
Lagerung innerhalb von Gebäuden
Die Lagerung von frisch geschlagenem (grünem) Holz in Folien oder
geschlossenen Räumen ohne ausreichenden Luftaustausch verhindert
die Trocknung und führt zum Stocken und Schimmeln des Holzes.
Um eine gute Trocknung des Holzes zu gewährleisten:
▶ Scheitholz in einem trockenen und gut belüfteten Raum lagern.
4.1.3
Lagerungsdauer
Als Faustformel für die Lagerungsdauer gilt:
• Mindestens ein Jahr für Weichholz (z. B. Nadelholz, Birke)
• Mindestens 2 Jahre für Hartholz (z. B. Buche, Eiche)
Wir empfehlen eine Trocknungsdauer von 2...3 Jahren.
Die tatsächliche Holzfeuchte lässt sich mit handelsüblichen
Feuchtemessgeräten bestimmen.
4.2
Verbrennung
Holz besteht hauptsächlich aus Zellulose, Lignin, Harzen, Fetten und
Ölen. Deshalb verbrennt Holz nicht direkt. Die Bestandteile von Holz
werden bei unterschiedlich hohen Temperaturen gasförmig und
verbrennen bei genügend Sauerstoff. Wenn die, für die Ausgasung und
saubere Verbrennung, benötigten Temperaturen nicht erreicht werden,
ist die Verbrennung gestört. Die unverbrannten Stoffe belasten die
Umgebung und setzen sich in der Ofenanlage und der Abgasanlage als
Ablagerungen fest (z. B. Ruß, Teer). Die Ablagerungen bewirken einen
zusätzlichen Reinigungsaufwand und können zu einem Anlagenschaden
führen.
Aus diesem Grund ist für eine gute, rasche Verbrennung eine gute
Ausgasung erforderlich. Die Ausgasung ist nur an den "verletzten"
Stellen des Holzes gewährleistet, was eine Spaltung des Holzes
erforderlich macht.
Die Holzscheitgröße ist ein weiterer Einflussfaktor für eine optimale
Verbrennung. Kleinere Holzscheite besitzen im Verhältnis zur Masse eine
größere Oberfläche als ungespaltenes Holz.
Vorschriften
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0010005720-001
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