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Sicherheitshinweise / Normen und Vorschriften
1.1 Sicherheitshinweise
Achtung
1.2 Entsorgung und Recycling
− Entsorgen Sie grundsätzlich so, wie es dem aktuellen Stand der Umweltschutz- Wiederaufbereitung- und
Entsorgungstechnik entspricht.
− Alt-Geräte, Verschleißteile, defekte Komponenten sowie umweltgefährdende Flüssigkeiten und Öle müssen
gem. Abfall-Entsorgungsgesetz einer umweltgerechten Entsorgung oder Verwertung zugeführt werden.
Sie dürfen keinesfalls über den Hausmüll entsorgt werden!
− Entsorgen Sie Verpackungen aus Karton, recyclebare Kunststoffe und Füllmaterialien alle Kunststoff umwelt-
gerecht über entsprechende Recycling-Systeme oder Wertstoffhöfe.
− Bitte beachten Sie die jeweiligen landesspezifischen oder örtlichen Vorschriften.
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Sicherheitshinweise / Normen und Vorschriften
In dieser Beschreibung werden bei wichtigen Anweisungen, die den
Personenschutz und die technische Betriebssicherheit betreffen, die
folgenden Symbole und Hinweiszeichen verwendet:
Kennzeichnet Anweisungen, die genau einzuhalten sind, um Gefährdung oder
Verletzung von Personen zu vermeiden und um Funktionsstörungen oder Schäden
am Gerät zu verhindern!
Gefahr durch elektrische Spannung an elektrischen Bauteilen!
Achtung: vor Abnahme der Verkleidung Betriebsschalter ausschalten.
Greifen Sie niemals bei eingeschaltetem Betriebsschalter an elektrische Bauteile
und Kontakte! Es besteht die Gefahr eines Stromschlages mit Gesundheitsge-
fährdung oder Todesfolge. An Anschlussklemmen liegt auch bei ausgeschaltetem
Betriebsschalter Spannung an.
„Hinweis" kennzeichnet technische Anweisungen, die zu beachten sind, um Schä-
den und Funktionsstörungen am Gerät zu verhindern.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit ein-
geschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels
Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden
durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von
ihr Anweisungen, wie das Gerät zu benutzen ist.
Sachkundenachweis
Die Handhabung von Kältemittel und Arbeiten am Kältekreis dürfen nur von ei-
nem Kältetechniker bzw. einer anderen befähigten Person wie z.B. ein Heizungs-
bauer mit Zertifizierung der Sachkunde (nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV in
Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 - Kategorie I) unter Beach-
tung der geltenden Normen und Vorschriften sowie den anerkannten Regeln
der Technik durchgeführt werden.
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