Der Betreiber muss sicher sein, dass die Betriebsanleitung von den Zielgruppen verstanden worden ist.
Ein Exemplar der Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Geräte an einem dafür vorgesehenen
Platz aufzubewahren.
Lesen Sie diese Betriebsanleitung, bevor Sie die Geräte in Betrieb nehmen, außer Betrieb nehmen, war-
ten oder reparieren.
Nationale
Die in dieser Betriebsanleitung genannten Verordnungen, Normen und Richtlinien gelten in der Bundes-
Regeln
republik Deutschland. Bei Verwendung der Geräte in anderen Ländern sind die einschlägigen nationalen
Regeln zu beachten.
Zu beachtende
Zu beachten sind
Hinweise und
– der Inhalt dieser Gebrauchsanweisung, sowie Verweise auf andere Dokumente und deren Inhalt
Vorschriften
– die auf dem Massendurchflussmesser angebrachten Sicherheitsvorschriften
– die im Kalibrierzertifikat angegebenen Anwendungsdaten
– die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen
– die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Gasen
– die Verordnungen und Richtlinien über den Explosionsschutz.
Während des
Der Betreiber muss die Anlage in bestimmten Zeitabständen von einer Elektrofachkraft prüfen und erpro-
Betriebs
ben lassen. Die Zeitabstände der Prüfungen sind so zu wählen, dass entstehende Mängel, mit denen ge-
rechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Die Prüfungen sind mindestens alle drei Jahre durchzuführen.
Die Prüfungen entfallen, wenn die elektrischen Anlagen von einem verantwortlichen Ingenieur ständig
überwacht werden.
Der Betreiber muss die Anlage:
– in ordnungsgemäßem Zustand halten,
– ständig überwachen,
– notwendige Instandhaltungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten sofort vornehmen und
– die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen.
Betreiben Sie die Geräte in Bereichen, wo Stäube Explosionsgefährdungen auslösen können, reinigen
Sie die Geräte oft.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile.
1.2.2
Nach dem Abfallgesetz vom 27.08.86 (AbfG. §11 Sonderabfall) ist der Besitzer von Sonderabfällen für
die Entsorgung verantwortlich. Gleichzeitig unterliegt nach der Gefahrstoffverordnung vom 01.10.86
(GefStoffV, §17 Allgemeine Schutzpflicht) der Arbeitgeber einer Schutzpflicht gegenüber seinen Arbeit-
nehmern. Aus diesen Gründen müssen wir auf folgende Punkte hinweisen:
a) Alle an ABB Automation Products GmbH zur Reparatur gelieferten Durchflussmessaufnehmer und/
oder Durchflussmessumformer müssen frei von jeglichen Gefahrstoffen (Säuren, Laugen, Lösungen,
Feststoffen etc.) sein.
b) Die Durchflussmessaufnehmer müssen durchgespült werden, damit die Gefahrstoffe neutralisiert wer-
den. Die Durchflussamessufnehmer weisen Hohlräume auf. Daher ist nach Betrieb mit gefährlichen Ar-
beitsstoffen (siehe Gefahrstoffverordnung GefStoffV), der Hohlraum zu neutralisieren.
c) Im Service- und Reparaturfall müssen die unter a) und b) aufgeführten Maßnahmen schriftlich bestätigt
werden.
d) Kosten, die durch den erhöhten Aufwand für das Handling des kontaminierten Gerätes und die Ent-
sorgung der Gefahrstoffe bei einer Reparatur entstehen, werden dem Eigentümer des Gerätes in Rech-
nung gestellt!
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Sensyflow iG, Intelligenter thermischer Gas-Massendurchflussmesser PROFIBUS DPV1 42/14-39 DE
Bestimmungsgemäße Verwendung, allgemeine Sicherheitshinweise
Hinweis gemäß Gefahrstoffverordnung