stimmen mit den Richtlinien und Normen der EU- und EAC-Konformitätserklärung überein
Bestimmungsgemäße Verwendung
Bedienung des Gerätes
▪ Das Gerät darf nur bedient werden, wenn es ordnungsgemäß sowie gemäß den
Anweisungen und Richtlinien im Montagehandbuch des Geräts montiert wurde.
▪ Das Gerät darf durch die folgenden Personengruppen bedient werden: Kinder ab
einem Alter von 8 Jahren, Personen mit eingeschränkten körperlichen sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten, oder Personen mit mangelnder Erfahrung und
mangelnder Fachkenntnis vorausgesetzt, sie werden beaufsichtigt oder wurden
bezüglich eines sicheren Umgangs mit dem Gerät unterwiesen und verstehen die
damit verbundenen Gefahren.
▪ Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
▪ Reinigung und Benutzerwartung dürfen von Kindern nicht ohne Beaufsichtigung
durchgeführt werden.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
▪ Das ComfoAir 70 ist zur Be- und Entlüftung von Wohnräumen und Räumen mit
wohnähnlicher Nutzung mit einer Raumluftfeuchte von ca. 40 % bis ca. 70 % r.F.,
in denen die relative Luftfeuchtigkeit während des Betriebes nicht dauerhaft 70 %
überschreitet, bestimmt. Eine andere oder darüberhinausgehende Verwendung gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
▪ Das Lüftungsgerät eignet sich nicht für die Entrauchung oder Bauwerkstrocknung,
für die Entlüftung von Räumen mit aggressiven und ätzenden Gasen oder mit
extremer Staubbelastung.
▪ Das Gerät darf nicht zur Absaugung brennbarer oder explosiver Gase eingesetzt
werden.
▪ Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört auch das Beachten aller Hinweise in
der Betriebsanleitung.
Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch übernimmt Zehnder Group keine Haftung für eventuell auftretende
Schäden und keine Gewährleistung für einwandfreies und funktionsgemäßes Arbeiten des Lüftungsgerätes.
Bestimmungen für den Betrieb mit Feuerstätten
Lokale Anforderungen sind durch entsprechende Normen, Gesetze und Richtlinien zu berücksichtigen. Das
ComfoAir 70 darf in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, in denen
raumluftabhängige Feuerstätten aufgestellt sind, nur installiert werden, wenn:
▪
ein gleichzeitiger Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlage durch
Sicherheitseinrichtungen verhindert wird oder
▪
die Abgasabführung der raumluftabhängigen Feuerstätte durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht
wird. Bei raumluftabhängigen Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Feuerstätte oder die Lüftungsanlage abgeschaltet werden. Bei raumluftabhängigen
Feuerstätten für feste Brennstoffe muss im Auslösefall der Sicherheitseinrichtung die Lüftungsanlage
abgeschaltet werden.
Die Lüftungsgeräte zur kontrollierten Be- und Entlüftung einer Wohnung oder vergleichbaren Nutzungseinheit
dürfen nicht installiert werden, wenn in der Nutzungseinheit raumluftabhängige Feuerstätten an mehrfach belegte
Abgasanlagen angeschlossen sind.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb müssen eventuell vorhandene Verbrennungsluftleitungen sowie
Abgasanlagen von raumluftabhängigen Feuerstätten absperrbar sein. Bei Abgasanlagen von Feuerstätten für feste
Brennstoffe darf die Absperrvorrichtung nur von Hand bedient werden können. Die Stellung der Absperrvorrichtung
muss an der Einstellung des Bedienungsgriffes erkennbar sein. Dies gilt als erfüllt, wenn eine Absperrvorrichtung
gegen Ruß (Rußabsperrer) verwendet wird. Brandschutzanforderungen hinsichtlich der brandschutztechnischen
Installationsvorschriften für die Errichtung der Lüftungsanlage sind die landesrechtlichen Regelungen,
insbesondere die bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen
in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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