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Verbrennungskontrolle - Weishaupt WG30 Betriebsanleitung

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2.10 Verbrennungskontrolle

Damit die Anlage umweltfreundlich, wirtschaftlich und
störungsfrei arbeitet, sind bei der Einregulierung Abgas-
messungen notwendig.
Die unterschiedlichen maximalen CO
beim Gaswerk erfragt werden (Richtwerte siehe Tabelle).
Beispiel:
bei 15 % Luftüberschuß (λ = 1,15) und 12 % CO
sollte sich ein Meßwert
12
von CO
gem ~
= 10,4 % ergeben.
2
1,15
Der CO-Gehalt darf dabei nicht größer als 0,005 Vol.%
sein (50 ppm).
Die Abgastemperatur für die Großlast (Nennlast)
ergibt sich aus der Brenner-Einstellung auf die Nenn-
belastung.
Für die Kleinlast ergibt sich die Abgastemperatur aus
dem einzustellenden Regelbereich.
Bei WW-Kesselanlagen sind hierzu die Angaben
des Kesselherstellers besonders zu beachten.
In der Regel ist hier eine Kleinlast einzustellen die
im Bereich von 50-65% der Nennlast liegt (z.T. sind
diese Angaben auf dem Kesseltypenschild).
Bei WLE liegt diese Kleinlast in der Regel noch höher.
Auch hier sind beonders die Angaben des Lufterhitzer-
Herstellers zu beachten.
Außerdem muß die Abgasanlage so ausgeführt sein,
daß Schäden durch Kondensation in den Abgaswegen
vermieden werden (außer säurefeste Kaminanlagen).
Begrenzung der Abgasverluste
Nach der "Erste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen – 1. BlmSchV)" sind Öl- und Gas-
feuerungsanlagen so zu betreiben daß die in der nach-
folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte für die Abgas-
verluste nicht überschritten werden.
Nennwärme-
Grenzwerte für die Abgasverluste
leistung
% von Öl- und Gasfeuerungsanlagen
bis
31.12.82 1.1.83
kW
errichtet
über 4 bis 25
15
über 25 bis 50 14
über 50
13
*
)
in den neuen Bundesländern
Heizwerte verschiedener Gasarten und CO
Gasart
2. Gasfamilie
Gruppe LL (Erdgas)
Gruppe E (Erdgas)
3. Gasfamilie
Propan P
Butan B
12
-Gehalte können
2
max.
2
ab
ab
ab
1.10.88
1.1.98
3.10.90 *
)
errichtet
errichtet
14
12
11
13
11
10
12
10
9
max.:
2
Heizwert H
i
MJ/m
3
28,48...36,40
33,91...42,70
93,21
123,81
Bestimmung der Abgasverluste
Der Sauerstoffgehalt des Abgases sowie die Differenz
zwischen Abgas- und Verbrennungslufttemperatur sind zu
ermitteln. Dabei sind der Sauerstoffgehalt und die Abgas-
temperatur zeitgleich in einem Punkt zu messen. Anstelle
des Sauerstoffgehaltes kann auch der Kohlendioxidgehalt
des Abgases gemessen werden. Die Temperatur der Ver-
brennungsluft wird in der Nähe der Ansaugöffnung ge-
messen.
Die Abgasverluste werden bei Messungen des Sauerstoff-
gehaltes nach der Beziehung
A
2
q
= (t
– t
) · (
+ B)
A
A
L
21 – O
2
berechnet. Wird anstelle des Sauerstoffgehalts der Koh-
lendioxidgehalt gemessen, erfolgt die Berechnung nach
der Beziehung
A
1
q
= (t
– t
) · (
+ B)
A
A
L
CO
2
Es bedeuten:
q
= Abgasverlust in %
A
t
= Abgastemperatur in °C
A
t
= Verbrennungslufttemperatur in °C
L
CO
= Volumengehalt an Kohlendioxid im trockenen
2
Abgas in %
O
= Volumengehalt an Sauerstoff im trockenen
2
Abgas %
Heizöl
Erd-
gas
A
=
0,50
0,37
1
A
=
0,68
0,66
2
B =
0,007
0,009
3
kWh/m
n
7,91...10,11
9,42...11,86
25,99
34,30
Stadt-
Kokerei- Flüssiggas
gas
und
Flüssigas-
Luft-
Gemische
0,35
0,29
0,42
0,63
0,60
0,63
0,011
0,011
0,008
CO
-max.
2
%
11,5...11,7
11,8...12,5
13,8
14,1

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