Ein und Ausschalten
Heizungsanlage in Betrieb nehmen
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Heizungsanlage außer Betrieb nehmen
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Die erstmalige Inbetriebnahme und Anpassung der Regelung an die örtlichen und
baulichen Gegebenheiten müssen von Ihrem Heizungsfachbetrieb vorgenommen
werden.
Bevor Sie eine ausgeschaltete Heizungsanlage nach längerer Außerbetriebnahme
wieder einschalten, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Heizungsfachbetrieb in
Verbindung zu setzen.
1. Kontrollieren Sie den Druck der
Heizungsanlage am Manometer 1
Mindestanlagendruck 0,75 bar.
Steht der Zeiger des Manometers
unterhalb von 0,75 bar, ist der Druck
der Anlage zu niedrig - dann bitte
Ihren Heizungsfachbetrieb benach
richtigen.
2. Nur bei raumluftabhängigem Betrieb:
Prüfen Sie, ob die Be und Entlüf
tungsöffnungen des Aufstellraumes
offen und nicht versperrt sind.
3. Gasabsperrhahn 2 öffnen.
4. Netzspannung einschalten (z.B. an
der separaten Sicherung).
5. Anlagenschalter 3 einschalten.
Ihre Heizungsanlage und, falls ange
schlossen, auch die Fernbedienung
sind nun betriebsbereit.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage vorübergehend nicht nutzen wollen, z.B. im Som
merurlaub, schalten Sie auf Abschaltbetrieb (siehe Betriebsprogramm wählen
Seite 6).
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage für längere Zeit (mehrere Monate) nicht nutzen wol
len, sollten Sie sie außer Betrieb nehmen.
Vor längerer Außerbetriebnahme der Heizungsanlage empfehlen wir Ihnen, sich
mit dem Heizungsfachbetrieb in Verbindung zu setzen. Dieser kann, sofern erfor
derlich, geeignete Maßnahmen ergreifen, z.B. zum Frostschutz der Anlage oder
zur Konservierung der Heizflächen.
1. Anlagenschalter ausschalten.
2. Gasabsperrhahn schließen und
gegen ungewolltes Öffnen sichern.
3. Netzspannung ausschalten (z.B. an
der separaten Sicherung).
Die Anlage ist jetzt spannungslos ge
schaltet. Es besteht keine Frost
schutzüberwachung.
Hinweis!
Bei raumluftabhängigem Betrieb wird
die Verbrennungsluft aus dem Auf
stellraum entnommen.
Hinweis!
Die Einstellungen der Regelung
bleiben erhalten.