Kapitel 6
ANHANG
Laserschutzklasse
Klasse IIIa/3a
Klasse IIIb/3b
Klasse IV/4
ZS-L
6-28
Bedienerhandbuch
FDA-Definition
Grenzwerte für Produkte mit Emissionen im
sichtbaren Spektrum und mit Strahlen, bei
denen die gesamte bündelbare abgestrahlte
Leistung 5 Milliwatt nicht übersteigt.
Grenzwerte für Geräte mit Emissionen in
den ultravioletten, sichtbaren und infraroten
Spektren. Unter Produkte der Klasse IIIb
fallen Lasersysteme im Leistungsbereich
von 5 bis 500 Milliwatt im sichtbaren
Spektrum. Emissionen der Klasse IIIb
stellen im ganzen Bereich der Klasse bei
direkter Exposition Gefahren für die Augen
und in den höheren Bereichen der Klasse
auch für die Haut dar.
Ein Überschreiten der Grenzwerte von
Klasse IIIb führt zu einer Gefahr durch
gestreute Reflexionen sowie durch die
direkte Exposition.
ANSI-Beschreibung
Laser der Klasse 3 sind in zwei Unter-
klassen aufgeteilt, 3a und 3b. Ein Laser der
Klasse 3 kann bei direktem Betrachten von
gerichteter Reflexion gefährlich sein, die
diffuse Reflexion stellt jedoch normaler-
weise keine Gefahr dar.
Ein Laser der Klasse 4 ist eine Gefahr für
Augen oder Haut durch den direkten Laser-
strahl und manchmal auch durch diffuse
Reflexionen sowie evtl. eine Brandgefahr.
Laser der Klasse 4 können darüber hinaus
Luft verunreinigende Stoffe und gefährliche
Plasmastrahlung erzeugen.