Definitionen der Laserklassifizierung
■ Für Europa
Laserproduktklassifizierungen
EN
Laserschutzklasse
Klasse 1
Laser, die unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen sicher sind.
Klasse 2
Laser, die eine sichtbare Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm abgeben.
Augenschutz wird üblicherweise durch Abwendungsreaktion, einschließlich Blinzelreflex,
bewirkt.
Klasse 3A
Laser, die ohne Augenschutz betrachtet werden können. Bei Lasern mit abgegebener
Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm wird Augenschutz üblicher-
weise durch Abwendungsreaktion, einschließlich Blinzelreflex, bewirkt. Bei anderen
Wellenlängen ist die Gefahr für ungeschützte Augen nicht größer als bei Klasse 1. Direktes
Sehen in den Laserstrahl von Klasse 3A-Lasern mit optischen Hilfsmitteln (z. B. Fern-
gläsern, Teleskopen, Mikroskopen) kann gefährlich sein.
Klasse 3B
Direktes Sehen in den Lichtstrahl dieser Laser ist immer gefährlich. Diffuse Reflexionen
sind für das Auge normalerweise ungefährlich (siehe Hinweis).
Klasse 4
Laser, die ebenfalls gefährliche diffuse Reflexionen produzieren können. Sie können zu
Hautverletzungen führen und auch eine Brandgefahr darstellen. Ihre Verwendung erfordert
höchste Vorsicht.
Hinweis: Bedingungen für das sichere Betrachten von diffusen Reflexionen sichtbarer Laser der Klasse 3B: Mindestab-
stand von 13 cm zwischen Bildschirm und Hornhaut und eine maximale Betrachtungszeit von 10 Sekunden.
Weitere Betrachtungsbedingungen erfordern einen Vergleich der Exposition durch diffuse Reflexion mit der
MZB.
■ USA
Vergleich der Klassifizierungen zwischen FDA und ANSI
Laserschutzklasse
Klasse I/1
Grenzwerte für Geräte mit Emissionen im
ultravioletten, sichtbaren und infraroten
Spektrum und Grenzwerte, unter denen
keine biologische Gefahren ermittelt wurden.
Klasse IIa/2a
Grenzwerte für Produkte, deren sichtbare
Emission nicht den Grenzwert von Klasse I
bei einer Emissionsdauer von höchstens
1000 Sekunden überschreitet und die nicht
zum Betrachten vorgesehen sind.
Klasse II/2
Grenzwerte für Produkte mit Emissionen im
sichtbaren Bereich (400 bis 710 nm) bei einer
Emissionsdauer über 0,25 Sekunden, vor-
ausgesetzt, dass Emissionen bei einer
anderen Dauer und/oder Wellenlänge den
Grenzwert für Klasse I nicht überschreiten.
Produkte der Klasse II werden bei längerem
direktem Betrachten als gefährlich eingestuft.
Beschreibung
FDA-Definition
ANSI-Beschreibung
Ein Laser der Klasse 1 wird als unfähig ge-
sehen, schädigende Strahlungsintensitäten
während Betrieb und Wartung abzugeben
und wird daher von jeglichen Schutzmaßnah-
men oder anderen Arten von Überwachung
ausgenommen.
Laser der Klasse 2 sind in zwei Unterklassen
aufgeteilt, 2 und 2a. Ein Laser der Klasse 2
gibt Strahlung im sichtbaren Bereich des
µ
Spektrums ab (0,4 bis 0,7
m), Augenschutz
wird üblicherweise durch Abwendungsreak-
tion, einschließlich Blinzelreflex, bewirkt.
Bedienerhandbuch
Kapitel 6
ANHANG
ZS-L
6-27