A
S
LLGEMEINE
ICHERHEITSHINWEISE
6 Allgemeine Sicherheitshinweise
6.1 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die Fahrzeug-Hebebühne K1200-TA wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und nach
sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen
konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmass an
Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür
erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der
Hebebühne, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
die Hebebühne nur bestimmungsgemäß verwendet wird (siehe Kapitel Bestimmungsgemäße
•
Verwendung).
die Hebebühne nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und besonders die
•
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
der Steuerplatz für die Steuerung der Hebebühne so angeordnet und gestaltet wird, dass die
•
Bedienungsperson die Hebebühne und die Last bei allen Bewegungen beobachten sowie den Raum
unter der Hebebühne und der Last überblicken kann. Bei schlechter Sicht hat der Betreiber für
ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
das Betreten des Gefahrenbereiches (Raumes unter der Hebebühne und unter der Last) durch
•
Personen verhindert wird. Das Arbeiten im Gefahrenbereich ist verboten. Ausgenommen sind
Wartungsarbeiten, hierzu siehe Kapitel Wartung.
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der
•
Hebebühne zur Verfügung steht.
die Hebebühne nur von Personal bedient wird, die die Betriebsanleitung gelesen und verstanden
•
haben.
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
•
unter-wiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt.
nur befähigte Personen und Sachverständige die Hebebühne reparieren.
•
alle an der Hebebühne angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernt werden und
•
leserlich bleiben.
nach der Arbeit mit der Bühne, diese auf die unterste Position gefahren wird und die Bedieneinheit
•
mit einem Vorhängeschloss (Kundenseitig) gegen Missbrauch gesichert wird.
13