der Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen
Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen
Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante
mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat
den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass
dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen
die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den
Hausmüll! Das nebenstehende Symbol bedeutet,
dass Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus,
egal, ob sie Schadstoffe*) enthalten oder nicht, bei einer
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