1.2 Kennzeichnung von Hinweisen
Warnung
Durch die Nichtbeachtung dieser
Sicherheitshinweise kann es zu
schweren Personenschäden kommen.
Die Nichtbeachtung dieser Sicherheits-
hinweise kann Fehlfunktionen oder
Achtung
Beschädigungen der Anlage zur Folge
haben.
Hier stehen Ratschläge oder Hinweise,
Hinweis
die das Arbeiten erleichtern und für
einen sicheren Betrieb sorgen.
Direkt an der Anlage angebrachte Hinweise wie z.B.
•
Drehrichtungspfeil
•
Kennzeichnung für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig les-
barem Zustand gehalten werden.
1.3 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion
und Montage muss die entsprechende Qualifikation
für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungs-
bereich, Zuständigkeit und die Überwachung des
Personals müssen durch den Betreiber genau
geregelt sein.
1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Anlage zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
•
Versagen wichtiger Funktionen der Anlage
•
Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung
•
Gefährdung von Personen durch elektrische und
mechanische Einwirkungen.
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Montage- und Betriebsanleitung auf-
geführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicher-
heitsvorschriften des Betreibers, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber/Bediener
•
Ein vorhandener Berührungsschutz für sich
bewegende Teile darf bei einer sich in Betrieb
befindlichen Anlage nicht entfernt werden.
•
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B.
in den Vorschriften des VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
28
1.7 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle
Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Montage- und Betriebsanleitung
ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe nur im
Stillstand durchzuführen. Die in der Montage- und
Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise
zum Stillsetzen der Anlage muss unbedingt einge-
halten werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen
alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder
angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen an Pumpen sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Origi-
nalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zube-
hör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer
Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
1.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpen ist
nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung ent-
sprechend Abschnitt 3. Verwendungszweck der
Montage- und Betriebsanleitung gewährleistet.
Die in den technischen Daten angegebenen Grenz-
werte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.