Bedienungsanleitung Dräger P7-TDX
9. Prüfungen von Gasleitungen
9.1 Allgemeine Informationen
Folgende Prüfungen sind nach DVGW Arbeitsblatt G600 bei der Installation und Instand-
haltung von Gasleitungen durchzuführen: Belastungsprüfung, Dichtheitsprüfung und Ge-
brauchsfähigkeitsprüfung.
Bei neu verlegten Leitungsanlagen ist die Belastungs- und Dichtheitsprüfung durchzufüh-
ren, bevor die Leitungen verputzt oder verkleidet werden.
In neue Leitungsanlagen oder in bestehende Leitungsanlagen, an denen Arbeiten durch-
geführt wurden, darf nur Gas eingelassen werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen
erfolgreich durchgeführt wurden.
9.2 Auswahl der Gasleitungsprüfung
Wählbare Funktionen sind:
Gebrauchsfähigkeit
Dichtheitsprüfung
Dichtheit extern Pumpe = Auswahl der Dichtheitsprüfung mit externer Pumpe
Belastungspr. 0,1 MPa (1 bar) = Auswahl einer Belastungsprüfung bei 0,1 MPa (1 bar)
Belastungspr. 0,3 MPa (3 bar) = Auswahl einer Belastungsprüfung bei 0,3 MPa (3 bar)
9.3 Feststellung der Gebrauchsfähigkeit nach TRGI G 600 und G 5952
In Betrieb befindliche Gasleitungsanlagen sind nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit zu
behandeln. Grundlage für die Feststellung der Gebrauchsfähigkeit ist die Messung der
vorhandenen Leckrate in Litern pro Stunde (Leckmengenmessung). Die Gebrauchsfähig-
keit wird in folgende Kriterien unterteilt:
Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit
Verminderte Gebrauchsfähigkeit
Keine Gebrauchsfähigkeit
Liegt keine Gebrauchsfähigkeit vor, ist die Anlage sofort stillzulegen, liegt verminderte Ge-
brauchsfähigkeit vor, muss die Anlage binnen 4 Wochen instand gesetzt werden.
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= Auswahl der Leckmengenmessung
= Auswahl der automatischen Dichtheitsprüfung
=
=
=
Gasleckmenge < 1 l/h
Gasleckmenge 1 l/h bis < 5 l/h
Gasleckmenge > 5 l/h