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Beförderung In Einem Behinderten-Transport-Kraftwagen (Btw) - SORG Vector Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung Vector
4.16 Beförderung in einem
Behinderten-Transport-
Kraftwagen (BTW)
HINWEIS:
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass das
Befördern einer im Rollstuhl sitzenden Per-
son in einem Transportmittel ein erhebliches
Sicherheitsrisiko darstellt! Deshalb empfeh-
len wir für den Transport in Fahrzeugen den
Rollstuhl zu verlassen und auf einer geeigne-
ten Sitzfläche Platz zu nehmen.
ACHTUNG
Grundsätzlich darf während des Transports
kein Benutzer im Rollstuhl sitzen!
Sollte ein Transport in einem Behinderten-
Transport-Kraftwagen (BTW) dennoch nicht
zu vermeiden sein, müssen die Vorschriften
nach DIN 75078-2 erfüllt sein!
Das heißt, dass der Rollstuhl mit einem soge-
nannten PersonenRückhalteSystem (PRS)
und das Kraftfahrzeug mit einem Rollstuhl-
RückhalteSystem (RRS) ausgestattet sein
müssen.
Das Kraftknoten-System ist ein festes, nach-
rüstbares Element am Rollstuhl, bei dem das
PRS und das RRS zusammenlaufen.
Diese Konditionen werden durch ein Vier-
Punkt-System erfüllt, das vorne und hinten
aus je 2 genormten Schlosszungen für
Spannretraktoren besteht und hinten zu-
sätzlich einen Beckenhaltegurt aufweist.
Der Beckenhaltegurt muss in der Länge ver-
stellbar und mit einer Schlosszunge zur Auf-
nahme des fest im Fahrzeug montierten
Schrägschultergurts ausgerüstet sein.
Die Schlosszungen sind sowohl mit dem
Rollstuhl, als auch mit Abspannösen oder
Lochraster durch Gurtretraktoren verbun-
den, die im Fahrzeugboden entsprechend
der DIN 75078 Teil 1 eingelassen sind.
Das Rückhaltesystem kann nur in norma-
len Verkehrssituationen eine ausreichen-
de Sicherheit bieten (max. scharfe Brems-
manöver u. ä.) aber nicht bei Unfällen
außerhalb der in der Norm festgelegten
Prüfwerte. Vor allem nicht bei einem
Heckaufprall.
Wir informieren Sie über die DIN 78075-2
und beraten Sie gerne über die
erforderlichen Maßnahmen.
Rufen Sie uns einfach an: Servicetelefon
07254-92790.
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