METTLER TOLEDO
Informationen über den Herkunftsnachweis
Neuregelung zur Rindfleischetikettierung
Am 1. September 2000 ist in allen Staaten der Europäischen Union die obligatorische Rindfleisch-
etikettierung in Kraft getreten. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000, die die Verordnung (EG) Nr.
820/97 abgelöst hat, sind für Rindfleisch neben einer Referenznummer, die der Rückverfolgbarkeit des
Fleisches dient, Angaben zum Geburts-, Mast- und Schlachtort des Tieres oder der Gruppe von Tieren
von dem/denen das Fleisch stammt, zu machen. Zudem ist der Zerlegeort des Fleisches sowie die
Zulassungsnummer des Schlacht- und Zerlegebetriebes bzw. der Zerlegebetriebe auszuloben.
Diese Angaben werden als „obligatorische Angaben" bezeichnet.
Obligatorische Angaben zur Rindfleischetikettierung (Rindfleisch aus der EU)
Referenznummer/-code:
Die Nummer gewährleistet eine Rückverfolgbarkeit des Fleisches. Diese Nummer kann die Kennnummer
des Tieres, von dem das Fleisch stammt oder die Kennnummer einer Gruppe von Tieren sein (Charge).
Die Chargengröße darf in keinem Fall die Tagesproduktion eines Betriebes überschreiten und die Charge
muss schlachthofrein sein, d. h. es dürfen nur Tiere von einem Schlachthof in der Charge zusammengefasst
sein.
Geboren in:
Hier muss der Name des EU-Mitgliedstaates oder des Drittlandes ist stehen. Eine Verwendung von
Länderkürzeln ist nicht zulässig!
Gemästet in:
Hier muss der Name des EU-Mitgliedstaates oder des Drittlandes ist stehen. Eine Verwendung von
Länderkürzeln ist nicht zulässig!
Geschlachtet in:
Hier muss der Name des EU-Mitgliedstaates oder des Drittlandes ist stehen. Eine Verwendung von
Länderkürzeln ist nicht zulässig!
Europäische Schlachthofnummer (ES-Nr.):
Wenn der Schlachthof keine europäische Zulassungsnummer hat, muss die nationale Registriernummer
vermerkt werden. Ist auch diese nicht vorhanden, dann ist der Name und die Anschrift des Schlachtbetriebes
anzugeben. Chargen müssen schlachthofrein sein, d. h. es darf nur die Nummer oder die Anschrift eines
Schlachtbetriebes genannt werden.
Zerlegt in:
Hier steht der Name des EU-Mitgliedstaates oder des Drittlandes, in dem das Tier zerlegt wurde. Eine
Verwendung von Länderkürzeln ist nicht zulässig!
Europäische Zerlegebetriebsnummer (EZ-Nr.):
Besitzt ein Zerlegebetrieb keine europäische Zulassungsnummer, dann muss die nationale Registriernummer
angegeben werden. Ist auch diese auch nicht vorhanden, dann Name und die Anschrift des Zerlege-
betriebes. Hier ist es im Gegensatz zur Schlachtebene möglich, mehrere Nummern anzugeben, soweit sich
das Rindfleisch auf die Anlieferung eines Schlachtbetriebes zurückverfolgen lässt.
METTLER TOLEDO Bedienungsanleitung ME-Nr. 2200 5719K Version1.10 02/07
Bedienung
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