Verwenden der GPS-Funktion
Diese Funktion verwendet Signale verschiedener GPS-Satelliten zur
Standortanzeige (Längengrad, Breitengrad, Höhe) in Fotos und Filmen.
Die Standortdaten können auch separat von Fotos oder Filmen
aufgenommen werden. Sie können mit dieser Funktion auch die Uhrzeit der
Kamera automatisch aktualisieren.
Bevor Sie die GPS-Funktion nutzen, überprüfen Sie, ob das Datum und die
Uhrzeit für Ihre Zeitzone richtig eingestellt sind (S. 19).
GPS steht für „Global Positioning System".
Bitte beachten Sie bei der Verwendung der GPS-Funktion Folgendes.
•
In bestimmten Ländern und Regionen ist die Verwendung von GPS-
Geräten eventuell verboten.
Verwenden Sie daher die GPS-Funktion entsprechend der geltenden
Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen
Region. Seien Sie besonders bei Reisen außerhalb Ihres Heimatlandes
vorsichtig.
•
Beachten Sie auch unbedingt die geltenden Bestimmungen, wenn
Sie die Funktion an Orten verwenden, an denen die Benutzung von
elektronischen Geräten eingeschränkt ist, da die Kamera Signale von
GPS-Satelliten empfängt.
•
Die durch die GPS-Funktion in Fotos und Filmen gespeicherten
Positionsdaten der Kamera können zudem Informationen beinhalten,
die zur Lokalisierung Ihres aktuellen Aufenthaltsorts verwendet werden
können. Treffen Sie also entsprechende Vorkehrungen, wenn Sie Fotos
versenden, die Kamera-Positionsdaten und GPS-Logdateien enthalten,
oder wenn Sie diese Dateien im Internet veröffentlichen.
GPS-Funktion: Wo sie verwendet werden kann
und Tipps zum Halten der Kamera
GPS-Signalempfänger
Verwenden Sie die Kamera im Freien bei
einem möglichst klaren Himmel. (Wenn Sie
sich in einer Umgebung befinden (zum
Beispiel in einem Gebäude), in der kein GPS-
Satellitensignal empfangen werden kann,
funktioniert die Funktion möglicherweise
nicht ordnungsgemäß (S. 110).)
Halten Sie die Kamera wie dargestellt,
damit Signale von GPS-Satelliten leichter
empfangen werden können.
Stellen Sie sicher, dass der GPS-
Signalempfänger nicht von Ihren
Fingern oder anderen Gegenständen
abgedeckt wird.
109