Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Ab-
b
a
falltrennung, diese sind gekennzeich-
net mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe / 20–22:
Papier und Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsma-
terialien sind recycelbar, entsorgen
Sie diese getrennt für eine bessere
Abfallbehandlung. Das Triman-Logo gilt nur für
Frankreich.
DE/AT/CH
65