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Garantiebedingungen - SPIDER ILD02 SG Betriebsanleitung

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BEDIENUNGSANLEITUNG - SPIDER ILD02 SG

14 GARANTIEBEDINGUNGEN

Dieses Dokument regelt Umfang, Bedingungen und Geltendmachung der Verantwortung für die Fehler, die mit
1.
Dvořák
Identifikationsnummer 26013797 (im Weiteren nur „Hersteller") leistet für neue Produkte gemäß
den bestehenden Bedingungen eine Garantie in Dauer von 24 Monaten ab der Lieferung des
Produktes an den Kunden, oder ab der Inbetriebnahme, je nach dem, was früher kommt, maximal
aber bis zu 800 Motorstunden. Auf die im Rahmen der Garantiefrist gelieferten Ersatzteile bezieht
sich nur die Garantiefrist, die bis Ende der Garantiefrist der ganzen Maschine gültig ist.
2.
Die aus der Garantie folgenden Anforderungen müssen beim Verkäufer / Vertreiber geltend
gemacht und von ihm auch gelöst werden. Es muss der ordentlich ausgefüllte Garantieschein
vorgelegt werden und alle vom Hersteller vorgeschriebenen Garantiekontrollen erfüllt sein.
Falsche Angaben, nachträgliche Eintragungen oder Überschreiben in der Garantiekarte werden
Garantieverlust zur Folge haben.
3.
Die Garantie bezieht sich auf Produktfehler, die durch Materialfehler, Konstruktionsfehler oder
durch schlechte Handwerkerarbeit verursacht werden. Der fehlerhafte Produktteil wird ohne
Entgelt gegen einen neuen oder reparierten ausgetauscht. Der Anspruch auf umgehende
Lieferung entsteht nicht und der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die
infolge einer verspäteten Lieferung entstehen.
4.
Die Garantie bezieht sich nicht auf üblichen Verschleiß (die normal verschleißbaren Teile sind vor
allem Messer, Riemen, Messernaben mit lagern, Radwellenlager, Zündkerzen, Luftfilter,
Keilriemen, Ketten, Reifen, Dichtungen, Hydraulikschläuche, Windeseil usw.).
5.
Keine Garantieansprüche entstehen wenn die Fehlerursache ist:
a) Auswirkung der mechanischen oder chemischen Außeneinflüsse auf das Produkt
b) unangemessenes Umgehen mit dem Produkt, dessen Überlastung, Fahrlässigkeit oder
unsachgemäße Bedienung
c) Reparatur oder Wartung des Produktes wurde von Dritten durchgeführt, die über
Autorisierung des Verkäufers / Vertreibers oder des Herstellers nicht verfügen.
d) Installation von solchen Teilen in die Produkte, deren Anwendung vom Hersteller nicht
freigegeben wurde.
e) Durchführung von solchen Änderungen auf dem Produkt, die vom Hersteller nicht
freigegeben wurden.
f)
die Tatsache, dass die Vorschriften des Herstellers für die Handhabung des Produktes,
Wartung
Wartungsanleitung), besonders wenn die vorgeschriebenen Garantieuntersuchungen nicht
durchgeführt wurden.
g) die Tatsache, dass der Nutzer einen Fehler, der bei der Übernahme ersichtlich war, nicht
gemeldet und nicht entfernt hat oder umgehend einen Fehler nicht gemeldet und nicht
entfernt hat, der später erschienen ist.
6.
Bei den Produkten, die zum niedrigeren Preis verkauft werden, bezieht sich die Garantie nicht auf
die Mängel, für die der niedrigere Preis vereinbart wurde.
7.
Sämtliche aus der Garantie folgenden Ansprüche sind durch den Ablauf der Garantiefrist verjährt.
Bei den Mängeln, die im Laufe der Garantiefrist gemeldet aber während dieser Frist nicht entfernt
wurden, bleibt diese Garantie bis zur Fehlerbeseitigung gültig. In diesem Fall ist die Garantie
spätestens 1 Monat nach der letzten Reparatur oder nach der Erklärung des Verkäufers / des
Vertreibers, dass der Fehler beseitigt wurde oder dass es sich um keinen Fehler handelt,
abgeschlossen.
8.
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Wirtschaftsverluste oder nachfolgende
Schäden, die an Personen und am Vermögen durch Versagen des Produktes verursacht wurden.
dem gelieferten Produkt zusammenhängen
svahové
sekačky s.r.o.,
und
Instandhaltung
mit
dem
Sitz
nicht
eingehalten
50 / 51
in
Dvorce
62,
Havlíčkův
wurden
(z.B.
Bedienungs-
rev. 06-27-07-2015
Brod,
und

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Sn 1689

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