4.6
Standplattform
Für den Mitfahrbetrieb muss die Standplattform (17) betreten oder nach Betreten der
Standplattform auf dem ausgeklappten Fahrersitz (o) Platz genommen werden,
bevor der Fahrschalter ausgelenkt wird.
Eine Ausnahme gibt es beim Mitgängerbetrieb, siehe Seite 175.
Die Standplattform wird von der Steuerung überwacht und ist spätestens nach
voreingestellt 60 Minuten bei stehendem Flurförderzeug durch kurzes Verlassen zu
entlasten.
Z
Nach Überschreiten der eingestellten Zeit kann das Flurförderzeug nur noch mit
einer reduzierten Geschwindigkeit von maximal 2,5 km/h (Langsamfahrt) betrieben
werden.
4.6.1
Einstellbare Komfort-Standplattform (o)
Die Komfort-Standplattform verfügt zur Erhöhung des Komforts beim Fahren auf
unebener Fahrbahn über eine einstellbare Federung. Die während der Fahrt auf den
Bediener einwirkenden Humanschwingungen werden bei geeigneter Einstellung
deutlich vermindert. Oberhalb der Standplattform sind zum Anpassen an das
Bedienergewicht bis zu sechs Gasdruckfedern über Hebel (92) zuschaltbar.
Z
Die Gasdruckfedern 5 und 6 verfügen über die doppelte Druckkraft.
Voraussetzungen
– Plattform entlastet.
Vorgehensweise
• Wahlweise bis zu sechs Gasfedern durch Bewegen der Hebel (92) nach oben
dazuschalten oder durch Bewegen der Hebel (92) nach unten wegschalten.
Z
Auswählen von zu wenig Gasdruckfedern bzw. zu geringer Federung kann zum
Aufsetzen der gefederten Plattform führen.
Z
Auswählen von zu vielen Gasdruckfedern bzw. übermäßig harter Federung führt
zu nur geringfügiger bis keiner Verminderung der während der Fahrt auf den
Bediener einwirkenden Humanschwingungen.
Komfort-Standplattform ist eingestellt.
92
ON
ON
ON
ON
ON
ON
123