3.6.1 Gefährdung aus mechanischen Systemen
Es besteht Unfallgefahr durch Quetschen, Schneiden und Stoßen von Körpertei-
len
an sich unerwartet bewegenden Maschinenteilen,
an sich bewegenden Maschinenteilen durch gespeicherte mechanische Energie
in elastischen Teilen, wie Federn,
an unzureichend festem Stand des Gerätes,
an der allgemeinen Form oder Anbauort von Bauteilen.
3.6.2 Gefährdung aus hydraulischen Systemen
Es besteht Verletzungsgefahr von Körperteilen insbesondere an Gesicht, Augen
und ungeschützten Hautstellen durch Verbrennen und Kontaminieren mit Hydrau-
liköl
durch Herausspritzen von heißem/unter Druck stehendem Hydrauliköl an un-
dichten Verbindungsstellen oder Leitungen,
durch berstende, unter Druck stehende Leitungen oder Bauteile.
3.7
Anzuwendende Regeln und Vorschriften
Im Folgenden werden die anzuwendenden Regeln aufgeführt, die beim Betrieb
des Gerätes zu beachten sind:
Die gültige landesspezifische Straßenverkehrsordnung
Die gültigen landesspezifischen Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicher-
heit
Die gültigen landesspezifischen Gesetze und Verordnungen zur Betriebssicher-
heit
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Sicherheits- und Schutzmaßnahmen