Stärke aufgestellt werden und das Fundament soll die örtliche Bestimmungen entsprechen.
Ist am Aufstellort keiner dieser Angaben entsprechender bzw. ähnlicher Bodenbelag vorhanden,
müssen Fundamentplatten vorgesehen werden, zumindest aber im Verdübelungsbereich
Befestigungspunkte in ausreichender Größe, Fundamentstärke und in der angegebenen Betongüte
gegeben sein bzw. hergestellt werden.
Die Aufstellfläche sollte in allen Richtungen waagerecht sein. Bodeneigungen bis zu 2 cm Neigung
in Auffahrrichtung und 1 cm in Querrichtung können mit entsprechenden Unterlagen noch
ausgeglichen werden.
Ist ein Einbau im Loch vorgesehen, die Dimension des Lochs bitte prüfen. Der entsprechender
Fundamentplan liegt dann der Auftragsbestätigung bei. Beim Aufstellen auf Etagendecken ist die
zulässige Deckenbelastung zu beachten.
Die Verdübelung ist bei bodenebenem Einbau in gleicher Weise vorzunehmen wie bei
Überflureinbau
7.4
Aufstellen der fahrbahnen
N
UR DAS
Für den Transport der Fahrbahnen zum Aufstellort immer geeignete Fördermittel mit ausreichender
Tragkraft (wenigstens 1500 kg) benutzen
Um ein Abrutschen bzw. Absturzen der trasportierten Säulen zu vermeiden, beim Aufnehmen auf
dem Schwerpunkt achten.
Die Fahrbahnen sind immer an der Unterseite des Gründkörpers aufzunehmen.
Am Aufstellort beide Gründkörper mit Fahrbahnen entsprechend der Auffahrrichtung auf die
vorbereitete Aufstellfläche auflegen.
Die Fahrbahnen parallel und in Auffahrrichtung zueinander ausrichten.
Für das Aufnehmen der Fahrbahnen immer geeignete Anschlagmittel benutzen (Seile, Bände,
Ketten usw.) und Sicherheitsblocken betätigen.
Das Steuerpult am vorgesehenen Platz aufstellen
7.5
ANSCHLIEßEN DER HYDRAULIKLEITUNGEN
• Hydraulikleitungen je nach Buchstaben an den Anschlüssen anschließen, die sich auf den
Bahnen befinden;
• Fest anziehen;
• Hydraulikleitungen je nach Buchstaben an den Anschlüssen anschließen, die sich auf dem
Hydraulikaggregat befinden;
• Fest anziehen.
F
ACHPERSONAL IST MIT DEM
A
UFSTELLUNGSVERFAHREN ZU BEAUFTRAGEN
.